Krypto-Regulierung: Gouverneur von Kalifornien legt Veto gegen Gesetzentwurf ein
Die Regulierung von digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin oder Ethereum nimmt weltweit eine immer wichtigere Rolle ein. In den USA wird aktuell an einer vollumfänglichen Regulierung gearbeitet, die auch international einen Standard schaffen könnte. In der Zwischenzeit werden jedoch auch in den einzelnen Bundesstaaten neue Regeln und Gesetze diskutiert, um den Kryptomarkt besser regulieren zu können. Nun hat der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom sein Veto gegen einen Gesetzentwurf eingelegt, der einen Lizenzierungs- und Regulierungsrahmen für Kryptowährungen schaffen würde.
Newsom will Regulierung auf Bundesebene abwarten
Der Gesetzentwurf in Kalifornien hätte unter Umständen einen negativen Einfluss auf den Kryptomarkt gehabt. Verantwortlich für den Gesetzentwurf war Tim Grayson. Im Falle der Verabschiedung des Gesetzentwurfs wären alle in Kalifornien lizenzierten Unternehmen verpflichtet gewesen, mit Stablecoins zu handeln, die von Banken ausgegeben oder anderweitig von der staatlichen Abteilung für Finanzschutz und Innovation lizenziert werden. Darüber hinaus wäre ein Lizenzierungssystem geschaffen worden, das mit der New Yorker „BitLicense“ vergleichbar wäre. Der Gesetzentwurf hatte bereits am 1. September das kalifornische Parlament passiert.
„Es ist verfrüht, eine Lizenzierungsstruktur im Gesetz zu verankern, ohne sowohl diese Arbeit als auch bevorstehende Bundesmaßnahmen zu berücksichtigen“, wird Newsom zitiert. Man benötige einen flexibleren Ansatz, um sicherzustellen, dass die Regulierungsaufsicht mit der sich schnell entwickelnden Technologie Schritt halten kann.
Tatsächlich ist der Kryptomarkt in den vergangenen Jahren sehr stark gewachsen, sodass es weltweit noch keine allumfassenden Gesetze gibt, um jeden einzelnen Teil des Kryptosektors zu regulieren.
Der Gesetzentwurf konzentrierte sich auch auf Stablecoin-Emittenten und verlangte von ihnen, dass sie zulässige Wertpapiere besitzen, „die einen Gesamtmarktwert haben, der nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten berechnet wird und nicht geringer ist als der Gesamtbetrag aller ausstehenden Stablecoins, die in den Vereinigten Staaten ausgegeben oder verkauft wurden.“