Die britische Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) weist darauf hin, dass die weltgrößte Kryptobörse Binance künftig keine Berechtigungen für „regulierte Tätigkeiten“ in Großbritannien habe. Das betreffe auch die selbstständig geführte Binance Markets Limited, die mit Sitz in Großbritannien angemeldet ist.
FCA schränkt Genehmigungen ein
Jetzt muss die Börse reagieren und auf ihrer Website, ihren Social-Media-Kanälen und allen anderen Kommunikationsmitteln, darunter auch die Apps auf Mobilgeräten, deutlich machen, dass es ihr nicht mehr erlaubt ist, in Großbritannien zu operieren. Binance Markets wird zudem nicht in der Lage sein, den Betrieb in Großbritannien ohne vorherige schriftliche Genehmigung wieder aufzunehmen. Wie die BBC berichtet, hat das Unternehmen für die Umsetzung der Regeln bis zum 30. Juni 2021 Zeit.
Damit verbietet die FCA aber nicht etwa Binance. Vielmehr kann die Börse weiterhin mit Bitcoin, Ether und anderen Asserts handeln. Der Differenzierungsfaktor besteht darin, dass ausschließlich „regulierte Tätigkeiten“ verboten werden.
Ausschließlich „regulierter Handel“ betroffen
Wie die FCA am Samstag mitteilte, betrifft das ausschließlich den Handel mit Kryptoassets-Derivaten über Binance. Briten, die dennoch in Derivate (wie zum Beispiel Futures, Differenzkontrakte und Optionen) über diese Börse investierten, könnten sich bei Problemen nicht an den „Financial Ombudsman Service“ wenden oder vom „Financial Services Compensation Scheme“ profitieren, so die FCA.
Bürgerinnen und Bürger sollten sich bei Investitionsentscheidungen stets umfassend informieren und vorzugsweise auf Firmen setzen, die FCA-Genehmigungen vorweisen können. Auch einen Blick in internationale Foren oder Recherchen hinsichtlich des leitenden Personals hinter solchen Unternehmen empfiehlt die Aufsicht ihren Bürgerinnen und Bürgern. So könnten im Vorfeld Risikofaktoren erkannt werden.
Binance reagiert gelassen
Binance reagiert gelassen auf die FCA-Einschränkungen. Immerhin habe die FCA zwar die vorhandenen Genehmigungen der Binance Market Limited eingeschränkt, aber nicht aufgehoben. Zudem habe Binance Markets Limited die vorhandenen Genehmigungen bisher ohnehin nicht genutzt. Es entstehe somit zunächst weder für das Unternehmen noch für deren Kunden ein Schaden.
Die FCA hingegen bewegt sich im Einklang mit anderen Regulierungsbehörden. So hatte sich die US-Börsenaufsicht SEC schon im April in ähnlicher Weise an Binance gewendet. In Japan hatte die dortige Finanzmarktaufsicht Financial Services Agency (FSA) am Freitag vergangener Woche zum wiederholten Male darauf hingewiesen, dass Binance für Japan über keinerlei Genehmigungen verfüge.
Auch die Bafin interessiert sich für Binance
Ebenfalls im April hatte die deutsche Bundesanstalt für die Finanzmarktaufsicht (Bafin) ein Ermittlungsverfahren gegen die Binance Deutschland GmbH & Co KG eingeleitet. Der Vorwurf lautete darauf, dass die deutsche Tochter-Firma der Kryptobörse einen neuen „Aktien-Token“ – den sogenannten Tesla-Token – ohne „die erforderlichen Prospekte“ auf der eigenen Website anbiete. Binance hatte eingewendet, lediglich als Vermittler für den eigentlichen Anbieter, die Münchener CM Equity aufzutreten und daher keinen eigenen Prospekt zu benötigen. CM Equity selbst halte die erforderliche Bafin-Lizenz.
Ebendieser Token hatte auch die britische FCA bereits irritiert. Die FCA wollte allerdings zunächst mithilfe des Anbieters „das Produkt und wie es vermarktet wird verstehen“, um dann zu schauen, welche Vorschriften dafür gelten könnten. Das Ergebnis dieser Ermittlungsarbeit dürfte sich nun in der Einschränkung der erteilten Genehmigungen zeigen.