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Weltgrößte Krytobörse Binance hat Ärger mit der deutschen Finanzaufsicht

Das sogenannte Tesla-Token bringt der Kryptobörse Binance ein Ermittlungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein. Die Bafin sieht die Prospektpflicht verletzt. Das kann teuer werden.

Von Dieter Petereit
2 Min.
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Die Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht sitzt in Bonn. (Foto: Nitpicker/Shutterstock.com)

Seit einigen Wochen hat die Binance Deutschland GmbH & Co KG ein Angebot für Aktien-Token im Portfolio. Das wird über die Münchener CM Equity AG abgewickelt, die über eine Bafin-Lizenz verfügt.

Bafin sieht Prospektpflicht verletzt

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Ungeachtet dessen hat die Bafin wegen dieses Angebots nun ein Ermittlungsverfahren gegen die Kryptobörse eingeleitet. Sie sieht den Verdacht eines Verstoßes gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung gegeben. Das hat die Finanzaufsicht in einer offiziellen Veröffentlichung am Mittwoch bekannt gegeben.

Der Vorwurf lautet darauf, dass die deutsche Tochter-Firma der Kryptobörse einen neuen „Aktien-Token“ ohne „die erforderlichen Prospekte“ auf der eigenen Website anbiete. Tatsächlich bietet Binance seit Kurzem etwa die mittelbare Investition in Tesla-Aktien an. Kunden investieren dabei in einen Krypto-Token, der mit den Aktien unterlegt ist. Das Problem dabei ist, dass für das Angebot des Tokens in Deutschland nach Auffassung der Bafin ein Wertpapierprospekt erforderlich ist. Diesen Prospekt, den die Bafin etwa auf Verständlichkeit und Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen prüft, gibt es offenbar nicht.

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Mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist Binance nun zu einer Stellungnahme zum Vorwurf aufgefordert. Binance könnte einwenden, dass der abwickelnde Partner über eine Bafin-Lizenz verfüge und als solcher möglicherweise zur Prospekterstellung verpflichtet gewesen sei oder keinen benötige. Dass diese Argumentation gelten werde, darf bezweifelt werden. In einem nächsten Schritt könnte die Bafin das Angebot in Deutschland untersagen. Kommt die Finanzaufsicht zu dem Ergebnis, dass Binance hier eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann sie zudem eine Geldbuße bis zu einer maximalen Höhe von fünf Millionen Euro verhängen.

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Britische Finanzaufsicht sieht ebenfalls Klärungsbedarf

Schon in der vergangenen Woche hatte die Financial Times darüber berichtet, dass auch die britische Finanzaufsicht FCA Zweifel an der Einhaltung der Wertpapierregeln beim Aktien-Token hat. Die FCA will allerdings zunächst mithilfe des Anbieters „das Produkt und wie es vermarktet wird verstehen“, um dann zu schauen, welche Vorschriften dafür gelten könnten.

Gegenüber der Financial Times hatte sich Binance auf den Standpunkt gestellt, lediglich als Vermittler für CM Equity aufzutreten und daher keinen Prospekt zu benötigen.

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