
Neun Kündigungsgründe. Neun Fälle, in denen sich die Geister scheiden. Stimmt ab, ob die Kündigungsgründe gerechtfertigt oder doch eher ungerecht sind. Wir sind gespannt auf eure Meinungen!
1. Kündigungsgrund: „Zu sexy!“

1. Kündigungsgrund: „Zu sexy!“ (Bild: Shutterstock-Subbotina Anna)
Ein Zahnarzt aus Iowa in den Vereinigten Staaten feuerte vor zwei Jahren seine Assistentin, weil er sie zu sexy fand und um seine Ehe fürchtete. „Sie ist die beste Angestellte, die ich je hatte“, beteuerte er. „Aber sie ist einfach unwiderstehlich!“ Zehn Jahre lang hat sie als Zahnarzthelferin für den Mann gearbeitet und sich nie etwas zu schulden kommen lassen. Die Frau klagte insofern dagegen, verlor allerdings vor mehreren Gerichten. Der Zahnarzt hätte ein Recht auf seine persönliche Auffassung, hieß es. Es ginge ferner um die Gefühle des Angeklagten, nicht um das Geschlecht der Klägerin, ließen die Richter wissen.
2. Kündigungsgrund: „Zu alt!“

2. Kündigungsgrund: „Zu alt!“ (Bild: Shutterstock-LeventeGyori)
Dass Frauen es in den USA in der Hinsicht überhaupt nicht leicht haben, macht auch das Beispiel einer damals 52-Jährigen aus Texas deutlich. Ihr Vorgesetzter – ein Immobilienmakler – verlangte von ihr, sich die Haare zu färben und fortan in einem „flotteren Kostüm“ zur Arbeit zu kommen. Der Vorgesetzte wollte seinem Unternehmen ein jüngeres Image verpassen. Was die Haare anging, weigerte sie sich jedoch und wurde in der Folge prompt entlassen. Bereits eine Woche später ist sie durch eine zehn Jahre jüngere Frau ersetzt worden. „Ich habe wirklich hart für dieses Unternehmen gearbeitet!“, gab sie zu verstehen. Gebracht hat das aber nichts.
3. Kündigungsgrund: „Zu kahl!“

3. Kündigungsgrund: „Zu kahl!“ (Bild: Shutterstock-Kyle Lee)
Um die Haare einer Frau geht es auch in dem dritten Beispiel. Eine Kellnerin aus dem kanadischen Owen Sound wurde gefeuert, weil sie sich eine Glatze rasierte. Der Hintergrund war jedoch nicht kosmetischer, sondern vielmehr gemeinnütziger Natur. Die 36-Jährige, die ihren Vater zuvor wegen einer Krebserkrankung verloren hatte, ließ sich ihre Haare für eine Spendenaktion der nationalen Krebshilfe abrasieren. Umgerechnet 2.500 Euro brachte das ein. Ihr Chef fand das allerdings nicht so prickelnd. Ohne lange zu fackeln, sprach er ihr die Kündigung aus und argumentierte damit, dass unter den Angestellten „eine vernünftige Länge der Haare“ zu den Standards in seinem Lokal zähle. Mitgefühl? Fehlanzeige!
4. Kündigungsgrund: „Zu ehrgeizig!“

4. Kündigungsgrund: „Zu ehrgeizig!“ (Bild: Shutterstock-conrado)
Auch von diesem Trainer einer texanischen High-School-Basketball-Mannschaft hätte man etwas mehr Taktgefühl erwarten können – meint zumindest die Verwaltung der Schule. Sein Team gewann ein Spiel mit 100 zu 0 Punkten. Doch während wohl jeder anerkennend applaudiert hätte, waren die Verantwortlichen der Bildungseinrichtung wenig amüsiert. Das Ergebnis zeige einen „exzessiven Ehrgeiz“ und „mangelndes Mitgefühl“ auf, das ganz einfach nicht mit den Werten der christlich geprägten Schule vereinbar sei. Der Direktor feuerte den Mann – fristlos.
5. Kündigungsgrund: „Zu gläubig!“

5. Kündigungsgrund: „Zu gläubig!“ (Bild: Shutterstock-Piotr Marcinski)
Nicht nur in Übersee gibt es kuriose Fälle. Auch in Deutschland finden sich Kündigungen, die uns zusammenzucken lassen. Weil ein Callcenter-Mitarbeiter eines großen Versandhändlers sich am Telefon von seinen Kunden stets mit einem „Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf!“ verabschiedete, wurde er von seinem Arbeitgeber gekündigt. Zwar zog der Mann aus Nordrhein-Westfalen dagegen vor Gericht und gewann den Prozess in erster Instanz, jedoch ging das Unternehmen anschließend in Berufung – mit Erfolg. Der 29-Jährige wäre nicht in Gewissenskonflikte geraten, wenn er die Abschiedsformel einfach weggelassen hätte.
6. Kündigungsgrund: „Zu langsam!“

6. Kündigungsgrund: „Zu langsam!“ (Bild: Shutterstock-Aaron Amat)
Gut Ding will Weile haben, oder? Dieser Meinung war zumindest eine angestellte Architektin einer hessischen Kreisverwaltung, die sich bei der Erstellung eines Gutachtens viel Zeit gelassen hat. Zu viel Zeit, wie ihr Arbeitgeber meinte. Trotz der dafür vorgesehenen 40 Arbeitstage schaffte sie es auch nach 96 Tagen noch nicht, ein Ergebnis vorzulegen. Grund genug, um die Kündigung auszusprechen. Die Frau fühlte sich schlecht behandelt und klagte. Jedoch stimmte das Gericht dem Angeklagten zu: Eine solche Verzögerung sei ganz einfach nicht mehr akzeptabel.
7. Kündigungsgrund: „Zu unflexibel“

7. Kündigungsgrund: „Zu unflexibel“ (Bild: Shutterstock-Alan Poulson Photography)
Das Streikrecht ist eine wichtige Sache – doch klar ist auch, dass es für manche Menschen zum Problem werden kann, wenn bestimmte Berufsgruppen ihre Arbeit für lange Zeit niederlegen. So ging es zum Beispiel einer Vertriebsangestellten aus Mainz, die keine Betreuungshilfe für ihren Sohn gefunden hatte. Nachdem sie all ihre Urlaubstage aufgebraucht hatte und der Streik binnen dieser Zeit nicht beigelegt worden war, wollte sie zusammen mit dem Elternausschuss der Kita und dem Vorgesetzten eine Lösung finden. Der war jedoch nicht interessiert, sich in das Gespräch einzubringen und kündigte der Mutter einfach direkt – sie sei ganz einfach „zu unflexibel für das Unternehmen geworden“.
8. Kündigungsgrund: „Zu krass“

8. Kündigungsgrund: „Zu krass“ (Bild: Shutterstock-lassedesignen)
Was eine Person in sozialen Netzwerken treibt, ist eigentlich ihre Privatsache. Die im Grundgesetz festgehaltene Meinungsfreiheit schützt die Menschen, auch politische Ansichten kundzutun. Im Rahmen der Flüchtlingskrise allerdings lassen viele Personen ihren unreflektierten und hassgetriebenen Meinungen freien Lauf. Eine AWO-Mitarbeiterin kostete so ein Posting vor wenigen Wochen den Job. Die Frau schrieb: „Irgendwann wird es eh so kommen, dass man Hinz und Kunz aufnehmen muss. Dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.“ Für ihren Arbeitgeber war das zu viel. Ein Sprecher gab kurz drauf bekannt: „Das ist juristisch die Ankündigung einer Straftat und für uns und eine Mitarbeiterin in der Altenpflege nicht zu tolerieren.“
9. Kündigungsgrund: „Zu impulsiv“

9. Kündigungsgrund: „Zu impulsiv“. (Bild: Shutterstock-avemario)
Sie muss wohl einen schlechten Tag gehabt haben. Umso unglücklicher, dass sie dann auch noch an die falsche Kundin geraten ist. Eine fränkische Schmuckverkäufern drohte einer Frau „ihr eine aufs Maul zu hauen“, wenn sie nicht den Laden verließe. Zuvor kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung bezüglich eines Preises. Diese Verbalattacke war der Kundin jedoch zu viel. Sie verklagte die Angestellte. Das Arbeitsgericht Nürnberg wiederum entschied im Anschluss, dass nicht die Kundin den Laden verlassen müsse, sondern die Verkäuferin. Dummerweise dauerhaft. Ihren Job war sie los.
Die entlassene Angestellte des Zahnarztes(1.) geht zu dem Immobilienmakler(2.). Die entlassene Angestellte des Immobilienmaklers(2.) fängt dann als Kellnerin(3.) an.