Ärger für Lieferdienste: Verbraucherschutz watscht Gorillas, Flink und Getir ab
Das Geschäft mit schnellen Lieferungen bis vor die Haustür boomt, und Lieferdienste wie Gorillas, Flink und Getir sind rasch zu Unicorns herangewachsen. Eben diese drei Unternehmen werden jetzt vom Verbraucherschutz abgemahnt.
Lebensmittel sind nicht ausreichend gekennzeichnet
Zum einen beanstandet die Verbraucherzentrale die mangelnde Kennzeichnung der Lebensmittel. Onlineshops sind ebenso wie Supermärkte verpflichtet, die komplette Zutatenliste eines Nahrungsmittels sowie Allergene und Nährwerte anzugeben – dies gilt auch für Lieferdienste, die Onlinebestellungen anbieten.
Auch über den Grundpreis und die Herkunft eines Produkts muss informiert werden. Bei Gorillas, Flink und Getir fehlten einige dieser Angaben jedoch oder waren nur schwer erkennbar, wie die Verbraucherzentrale nun mitteilt.
Zwielichtige Vertragsbedingungen bei Lieferdiensten
Auch bei den Kaufverträgen, die Schnelllieferdienste mit ihren Kund:innen abschließen, fanden die Verbraucherschützer:innen Mängel. Normalerweise sollte ein solcher Vertrag erst zustande kommen, wenn die Lieferung übergeben wird.
Doch die Lieferdienste sehen dies offenbar anders und erklären den Vertrag laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon mit Absenden der Bestellung für rechtsgültig. „Diese Verfahrensweise widerspricht rechtlichen Grundsätzen“, heißt es von der Verbraucherzentrale Berlin.
2 Lieferdienste haben ein Einsehen – Getir geht vor Gericht
Zum Vergleich: Der Lieferservice von Rewe hält in seinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag erst dann als abgeschlossen fest, wenn die Waren übergeben und bezahlt wurden. Vorher, so erklärt der Verbraucherschutz, könnte ein Unternehmen die Bestellung schließlich ablehnen.
Gorillas und Flink haben auf die Abmahnung reagiert, wie der Verbraucherschutz erklärt. Sie wollen die kritisierten Punkte ändern.
Getir – der mittlerweile indes Eigentümer von Gorillas ist – hingegen ist bis vor das Berliner Landesgericht gegangen. Das Urteil dort hat jedoch ebenfalls der Verbraucherzentrale Recht gegeben – Getir muss seine Vertragsbedingungen anpassen.