Lieferengpass: Verbraucherschützer mahnen Saturn wegen PS5 ab
Konkret bemängeln die Verbraucherschützer, dass in den AGB von Saturn zwar zugesichert werde, bereits gezahlte Leistungen bei Nichtlieferung zurückzuzahlen. Allerdings sei völlig unklar, wie „lange das Unternehmen das Geld der Kunden einbehält“. In den AGB sei dazu kein Hinweis zu finden.
Das sei deshalb kritisch zu sehen, weil die Playstation 5 auch Mitte Januar 2021 bei saturn.de noch nicht als lieferbar aufgeführt werde und es weder Informationen über den Liefertermin noch eine Rückbuchung gebe. „Dieser Umgang mit Kunden ist nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam.“
#WoBleibtMeinePS5
Viele Spieler hatten sich in Foren und sozialen Netzwerken unter dem Hashtag #WoBleibtMeinePS5 über die Geschäftspraktiken von Saturn und dem zum gleichen Konzern gehörenden Händler Media Markt sowie über weitere Händler beschwert.
Die Verbraucherschützer sind außerdem nicht damit einverstanden, dass Saturn nach dem Eingang der Vorbestellungen nicht sofort eine Bestellbestätigung verschickt habe, obwohl das im Onlinehandel gesetzlich vorgeschrieben sei.
Sollte Saturn die Abmahnung nicht akzeptieren und seine Geschäftspraktiken nicht ändern, will die Verbraucherzentrale Sachsen vor Gericht eine Klage gegen den Händler einreichen.
Momentan sind die Playstation 5 ebenso wie die Xbox Series X/S weltweit ausverkauft. Zwar gibt es vereinzelt immer wieder mal Kontingente, die sind aber meist nach wenigen Minuten ebenfalls weg.
Sony und Microsoft stellen nach eigenen Angaben so viele Konsolen her wie möglich. Allerdings sei die Nachfrage derzeit sehr viel höher als die Produktionskapazitäten. Vermutlich ist erst in einigen Monaten mit einer spürbaren Verbesserung bei der Liefersituation zu rechnen.
Autor des Artikels ist Peter Steinlechner.