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Lizengo unter Betrugsverdacht: Büros und Wohnungen des Lizenz-Discounters durchsucht

Lizengo, der Anbieter äußerst günstiger Microsoft-Lizenzen, steht mittlerweile unter dem Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft hat Hausdurchsuchungen durchführen lassen.

2 Min.
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Lizengo hatte Microsoft-Lizenzen sogar bei Edeka angeboten (Screenshot: t3n.de)

Am 18. August 2020 hat die Staatsanwaltschaft Köln einen Polizeieinsatz gegen den bekannten Lizenz-Discounter Lizengo angeordnet. Sowohl die Privaträume wie die Büros der Geschäftsführung wurden durchsucht. Wer konkret von den Maßnahmen betroffen war, wollte die Staatsanwaltschaft wegen der laufenden Ermittlungen nicht offenbaren.

Durchsuchung bei Lizengo stellt Daten und Datenträger sicher

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Die Heise-Publikation c‘t konnte allerdings sowohl von Lizengo wie auch vonseiten der Staatsanwaltschaft eine Bestätigung der Durchsuchung erhalten. Laut Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer habe man „Durchsuchungsmaßnahmen bei einem Online-Händler durchgeführt, dessen Verantwortlichen und weiteren Beschuldigten vorgeworfen wird, im Jahr 2019 in Märkten Produktschlüssel als angebliche Lizenzen für Computerprogramme eines amerikanischen Softwareherstellers, der Anzeige erstattet hat, verkauft zu haben, ohne den Käufern ein tatsächliches Nutzungsrecht an den Computerprogrammen eingeräumt zu haben.“ Dabei seien Daten und Datenträger sichergestellt worden.

c‘t gehört neben der WEKA-Publikation CRN zu den wichtigsten Rechercheuren der Lizengo-Problematik. Deren Ergebnisse hatten letztlich in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass Microsoft Klage gegen Lizengo einreichen konnte.

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Lizengos Geschäftsmodell

Lizengo hatte zuvor Gutscheine über Edeka, Getränkemärkte und andere Outlets verkauft, die Kunden günstige Lizenzen von Microsoft-Produkten versprachen. Lizengo behauptete, die Lizenzen aus Überbeständen rechtmäßiger Lizenznehmer aufzukaufen und so völlig legal damit handeln zu dürfen. Dabei hatte sich der Lizenz-Discounter auf die europäische Rechtsprechung berufen. Tatsächlich hatten Gerichte bislang immer wieder bestätigt, dass Käufer von Softwarelizenzen ihre Lizenzen ungehindert weiterverkaufen dürfen müssen.

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So hatte Lizengo seinen Kunden per Gutschein funktionierende Lizenzschlüssel verkauft, mit deren Hilfe sie das Produkt von den Hersteller-Servern laden und nach der Installation aktivieren konnten. Microsoft hatte dem bereits im vergangenen Jahr entgegnet, dass das bloße Vorhandensein eines Lizenzschlüssels noch kein Beweis für eine gültige Lizenz sei. Immerhin würde der Inhaber eines Wohnungsschlüssels nicht zwangsläufig auch der Inhaber des Mietvertrags sein.

Intensive Recherche mit haarsträubenden Ergebnissen

Bei intensiveren Recherchen war es dann zu weiteren Auffälligkeiten gekommen. So stammten mehrere von Kunden bei Edeka erworbene und zur Überprüfung eingesendete Lizenzschlüssel für „Office Home and Student 2016“ laut Microsofts Produktidentifikationsdienst (PID) ursprünglich aus dem OEM-Programm für China und dürften damit weder neu noch gebraucht in Deutschland verkauft werden.

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Die für „Office Standard 2016“ verkauften Schlüssel ließen sich in einigen Fällen laut Microsoft auf Volumenlizenzverträge mit Universitäten im Ausland zurückführen. Obwohl diese jeweils nur über eine Lizenz abgeschlossen worden waren, wurden einzelne solcher Keys nachweislich von Lizengo an mehrere verschiedene Kunden geliefert und teils mehr als fünfundzwanzig Mal aktiviert. Bei weiteren Recherchen des Herstellers hatte sich dann herausgestellt, dass die genannten Universitäten nicht einmal etwas von den auf ihren Namen laufenden Verträgen wussten.

Auch die Lizenzschlüssel für „Windows 10 Pro“ erwiesen sich teils als dubios. So fanden sich Schlüssel, die ursprünglich im Rahmen eines speziellen Lizenzprogramms für Bildungseinrichtungen an eine Universität in den USA vergeben worden waren. Damit hätten sie nicht einmal gebraucht in Deutschland weiterverkauft werden dürfen. Zudem gab es Fälle, in denen Schlüssel nachweislich mehrfach aktiviert worden waren.

Alle Ungereimtheiten zusammengenommen, haben offenbar für den Anfangsverdacht des gewerbsmäßigen Betrugs ausgereicht und die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bewogen.

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