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Millionenstrafe: Was der Urlaubsplattform Booking.com vorgeworfen wird

Die spanische Wettbewerbsbehörde verhängt eine Rekordstrafe gegen Booking.com. Das Online-Reisebüro kündigte Einspruch an, hat aber nicht zum ersten Mal Probleme in Europa.

Von Christian Bernhard
2 Min.
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Booking.com ist zu einer Rekordstrafe verurteilt worden. (Foto: mundissima / Shutterstock)

Booking.com ist eine der weltweit größten Urlaubsplattformen. Der Aktienkurs des Unternehmens legte alleine in den vergangenen zwölf Monaten um mehr als 26 Prozent zu.

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Das liegt auch an der immer größer werdenden Bereitschaft der Kund:innen, Hotels online zu buchen. Der deutsche Hotelverband kam zum Ergebnis, dass die Hotelbuchungen über Onlineportale alleine im Verlauf der letzten zehn Jahre um 50 Prozent gestiegen seien.

413 Millionen Euro Strafe wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

Jetzt bekommt das Unternehmen aber große Probleme mit der spanischen Wettbewerbsbehörde CNMC: Diese verhängte eine historisch hohe Geldstrafe gegen Booking.com. 413 Millionen Euro Strafe soll die Buchungsplattform laut Wirtschaftswoche wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens zahlen. Konkret lautet der Vorwurf: Booking.com habe jahrelang seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

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Laut CNMC dürfen spanische Hotels auf ihren Webseiten Zimmer nicht günstiger anbieten als auf Booking.com. Zudem seien die Verträge nur in englischer Sprache verfasst, was speziell für kleinere spanische Tourismusunternehmen eine Hürde sei, ihre Rechte wahrzunehmen.

Deutsches Kartellamt wurde bereits 2015 tätig

Booking.com wies die Vorwürfe zurück und will Einspruch gegen die höchste Strafe, die Spaniens Wettbewerbsbehörde jemals verhängt hat, einlegen.

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Die Marktmacht von Booking.com in Spanien ist sehr groß: Seit 2019 gingen laut Heise von allen Hotelbuchungen in Spanien, die über Online-Reisebüros liefen, 70 bis 90 Prozent über Booking.com. Das deutsche Kartellamt wurde bereits 2015 tätig. Es untersagte Booking.com, sich von den Hotels den jeweils günstigsten Preis, die günstigsten Buchungs- und Stornokonditionen sowie die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit garantieren zu lassen.

Mit dem Controller um die Welt: Diese Sehenswürdigkeiten wurden in Games nachgebaut

Urlaub in Spielen: Diese Locations wurden in Games nachgebaut Quelle: Creative Cat Studio / shutterstock

Booking-CEO kritisiert Digital Markets Act (DMA)

Deshalb sieht Markus Luthe, Chef des deutschen Hotelverbands, durch die spanische Strafe keine „direkten Auswirkungen“ für Deutschland. „Wir als Hotelverband begrüßen, dass nun neben dem Bundeskartellamt auch eine zweite Kartellbehörde so entschieden gegen Booking.com vorgeht“, sagte er im Wirtschaftswoche-Interview.

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Booking.com hat nicht zum ersten Mal Probleme in Europa. Anfang Juli übte Booking-CEO Glenn Fogel scharfe Kritik an den neuen EU-Vorschriften zum Digital Markets Act (DMA) geübt. Das Hotelbuchungsportal Booking.com wird darin als marktbeherrschende Plattform im Reisesegment (Online-Gatekeeper-Status) gesehen und muss sich daher bestimmten Anforderungen unterwerfen.

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