Minderungsrecht bei miesem Internet: Bundesnetzagentur verschlechtert neue Regelung mit Einführung

Die bisherige Berichterstattung zur Stärkung der Verbraucherrechte gegenüber Internetprovidern hatte hohe Erwartungen geweckt. Danach sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Minderungsrecht gegenüber ihrem Provider erwirken, wenn die tatsächliche Bandbreite des gebuchten Internetzugangs bei 10 Messungen an zwei Tagen nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht hatte.
Ebenso sollte die Regelung greifen, wenn die vereinbarte minimale Geschwindigkeit jeweils an zwei Messtagen unterschritten wird. So stand es noch im September-Entwurf der neuen Allgemeinverfügung, die ab Dezember greifen sollte.
Provider erreichen deutliche Verwässerung vormals streng konzipierter Regeln
Jetzt ist die Verfügung da und ab dem 13. Dezember anwendbar. Sie sieht aber etwas anders aus. Nun geht es nicht mehr um zehn Messungen an zwei Tagen und Erreichen von 90 % mindestens einmal an beiden Tagen, sondern es soll für die Provider wieder einfacher werden.
Für das Greifen eines Minderungsrechts müssen Kundinnen und Kunden die Datengeschwindigkeit ihres Anschlusses jetzt in insgesamt 30 Tests an drei verschiedenen Tagen messen. Erreicht die maximale Geschwindigkeit an zwei der drei Messtagen nicht ein Mal den versprochenen Wert, dürfen die Zahlungen gekürzt werden. Wir kommen also von zehn Tests an zwei Tagen mit je zwei erfolgreichen Vollmessungen runter auf 30 Tests an drei Tagen mit einer erfolgreichen Vollmessung an einem der drei Tage.
Auch erstaunlich: Für die Messungen stellt die Netzagentur erst ab Montag, den 13. Dezember eine neue Version des bereits seit 2018 verfügbaren Tools breitbandmessung.de zur Verfügung. Wieso eine neue Version erforderlich ist, wo es doch um objektive Leistungsmessungen geht, bleibt vorerst unklar.
Immerhin haben wir einen Benchmark: Zuletzt erreichten laut Daten der Netzagentur nur 73,6 Prozent der Nutzenden bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Übertragungsrate. Mal schauen, was die überarbeitete App auswirft.