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Schlechtes Internet: Bundesnetzagentur legt Vorgaben für Minderungsrecht fest

Mal wieder mieses Internet daheim, obwohl der Vertrag eigentlich Highspeed versprach? Ein Ärgernis, wogegen es bald etwas Abhilfe geben wird.

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Kein Empfang in der eigenen Wohnung. (Foto: charnsitr / Shutterstock)

Die Bundesnetzagentur gibt an diesem Mittwoch Vorgaben für ein neues Minderungsrecht bekannt, mit dem Verbraucher bei schlechtem Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. In der sogenannten Allgemeinverfügung ist geregelt, wie oft die Verbraucher Tests durchführen müssen, um das Minderungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Laut einem im September veröffentlichten Entwurf muss der Verbraucher an zwei Tagen jeweils zehn Tests über die Desktop-App breitbandmessung.de machen. Es wird damit gerechnet, dass die Regulierungsbehörde diese Vorgaben noch etwas ändert. Die App soll mit den neuen Vorgaben am 13. Dezember freigeschaltet werden.

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Es geht um Festnetz-Internet, dessen Übertragungsrate mit einem LAN-Kabel geprüft wird. Bekommt der Verbraucher schlechteres Internet, als vertraglich zugesichert, kann er sich bei seinem Anbieter melden und auf eine temporäre Preisminderung pochen. Zwar konnte er dies auch schon vorher tun, mit dem neuen Minderungsrecht wird seine Position gegenüber dem Anbieter aber wesentlich gestärkt – der Netzbetreiber muss reagieren, wenn in dem Messprotokoll schwarz auf weiß eine Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit zu sehen ist.

Verbraucherschützer sehen das neue Minderungsrecht als großen Schritt im Sinne des Kunden und als gute Maßnahme gegen realitätsferne Werbeversprechen der Telekommunikationsanbieter. Der Branchenverband VATM wiederum weist darauf hin, dass die im Netz üblichen Schwankungen nicht automatisch eine schlechtere Nutzungsmöglichkeit für den Verbraucher bedeuten, etwa wenn der nur Mails downloade oder Videos auch bei geringerer Bandbreite ruckelfrei funktionieren. dpa

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