Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Lindner will Startups entgegenkommen

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). (Foto: Shutterstocj/photocosmos1)
Das Handelsblatt berichtet über einen neuen Vorstoß des Bundesfinanzministeriums. Danach soll Christian Lindner Steuerhindernisse für deutsche Startups abbauen wollen.
Kern der Vorschläge ist nicht nur eine deutliche Anhebung des steuerlichen Freibetrags, sondern auch die Änderung der sogenannten „Dry-Income-Besteuerung“. Beides ist für Startups wichtig, denn gerade bei jungen Gründungen sind Mitarbeiterbeteiligungen ein verbreitetes Vergütungsinstrument.
Anstelle hoher Gehälter bieten Startups Mitarbeitenden Beteiligungen an der Firma an. Läuft alles gut, machen diese Beteiligungen Mitarbeitende Jahre später reich.
Zwei Haken gibt es dabei bislang. Zum einen sind diese Beteiligungen nur bis zu 1.440 Euro steuerfrei, zum anderen müssen darüber hinausgehende Beteiligungen nach 12 Jahren selbst dann versteuert werden, wenn sie gar nicht liquidiert werden, daher der Begriff Dry-Income-Besteuerung.
Mit agilem Recruiting die richtigen Talente finden und binden – in unserem Guide erfährst du, wie es geht!
Künftig soll der Freibetrag auf 5.000 Euro steigen. Eine Besteuerung soll zudem erst nach 20 Jahren mit zusätzlicher Verlängerungsoption stattfinden. So könnte nach Lindners Plänen eine Besteuerung der Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile aufgeschoben und dann über einen Pauschalsatz von 25 Prozent abgewickelt werden.
Allerdings müsse der Arbeitgeber bereit sein, „die Haftung für die anfallende Lohnsteuer zu übernehmen“, heißt es im Eckpunktepapier. Ziel der Änderungen sei es, „jungen Unternehmen zu erleichtern, Mitarbeiter zu gewinnen und sich im internationalen Wettbewerb um Talente zu behaupten“.
Tatsächlich haben es deutsche Startups im internationalen Wettbewerb um Talente schwer. Gründer schieben das mindestens zum Teil auf die Besteuerungspraxis bei Mitarbeiterbeteiligungen.
Zudem will Lindner den Geltungsbereich der neuen Regelungen von Firmen mit 250 Mitarbeitern auf Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern erweitern. Entsprechend würde die Umsatzschwelle von bisher 50 auf 100 Millionen Euro und die Jahresbilanzsumme von 43 auf 86 Millionen Euro verdoppelt.
So gut das für Startups zunächst klingt, einen Haken hat die Sache. Bei dem Eckpunktepapier handelt es sich nämlich „bislang um interne Überlegungen im Bundesfinanzministerium, die noch nicht innerhalb der Bundesregierung konsentiert sind“.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team