Mobile World Congress: Warum die Absage noch lange die Juristen beschäftigen wird

Der Mobile World Congress fällt in diesem Jahr aus, nachdem die Messegesellschaft in Barcelona jetzt wegen der Ausbreitung des Coronavirus abgesagt hat. Für die Event-Manager und Entscheider in den Unternehmen ist das – gerade einmal zwei Wochen vor der Messe – eine Situation, die trotz des Verständnisses für die Gründe einige Probleme verursacht. Die Messestände sind geplant, sämtliche Flüge und Hotels für zahlreiche Mitarbeiter fest gebucht. Doch wen trifft die Schuld und war es richtig, so kurz vor knapp die Notbremse zu ziehen? Und für das Controlling mindestens genau so wichtig: Was wird aus den Kosten, die die späte Absage der großen Konferenz und Messe verursacht hat?
Muss der Veranstalter des Mobile World Congress zahlen?
Oliver Matzek, Rechtsanwalt und Spezialist für Reiserecht, erklärt auf Anfrage von t3n, es komme hierbei natürlich auf den Einzelfall und die Gestaltung der jeweiligen Verträge gegenüber der Messe an. Dabei gebe es aber durchaus einige grundsätzlichen Anhaltspunkte: „Ausgangspunkt etwaiger Schadensersatzverpflichtungen ist die Frage, ob der Veranstalter schuldhaft gehandelt hat. Meines Erachtens gibt es hier keine konkrete gesundheitliche Bedrohung. Vielmehr wird die Veranstaltung abgesagt, weil viele Aussteller absagen und die Veranstaltung dadurch unattraktiv wird. Das ist meines Erachtens aber das Risiko eines Veranstalters, er kann sich dadurch grundsätzlich nicht entlasten.“
In der Tat hatten in den letzten Tagen bereits einige Unternehmen, etwa Sony, Intel und die Deutsche Telekom, einen Rückzieher gemacht und angekündigt, dass sie nicht wie geplant ihre Stände aufbauen werden. „Diejenigen Unternehmen, die selbst bereits die Teilnahme an der Messe abgesagt haben, haben keine Ansprüche gegenüber dem Messeveranstalter“, erklärt der Jurist. Unternehmen, die nicht ihrerseits einen Rückzieher gemacht hätten, könnten allerdings durchaus Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend machen. „Ein entgangener Gewinn wird sich wohl nicht beziffern lassen. Der Schaden ist daher auf die aufgewendeten Kosten gerichtet und in dieser Höhe zu ersetzen, vorausgesetzt es gibt keine vertraglichen Einschränkungen, die das verhindern.“
Auch Messebesucher könnten Geld erstattet bekommen
Mut macht Matzek auch all jenen, die bereits Flug und Hotelzimmer für die Tage der Messe gebucht haben – in Barcelona Anfang Februar bekanntermaßen ein teures Unterfangen. „Bei den aufgewendeten Kosten geht es nicht nur um Kosten der Messe, sondern auch Kosten für Hotel und Flug, also Stornokosten.“ Das gelte sowohl für die Aussteller, als auch für die Besucher der Messe, ergänzt der Experte für Reiserecht. „Bei den Ausstellern handelt es sich um Verletzungen des Ausstellervertrages, bei den Besuchern ist es dagegen so, dass auch das Vertrauen auf die Durchführung der Messeveranstaltung geschützt wird. Daher sind die entstandenen Kosten auch hier grundsätzlich zu erstatten.“ Es gehe dabei um den vorvertraglichen Bereich, denn die Besucher gingen durch den Erwerb des Tickets letztlich auch eine vertragliche Beziehung mit dem Messeveranstalter ein.
Und so dürfte der Mobile World Congress 2020 – auch oder gerade weil er überhaupt nicht stattgefunden hat – die Juristen in vielerlei Hinsicht noch über die nächsten Jahre beschäftigen. Die besten Karten hat hier natürlich, wer durch entsprechende Versicherungen abgesichert ist. Zumindest im Fall von Reise- und Hotelkosten bedeutet das nämlich, dass man sich selbst nicht darum kümmern muss, sein Recht durchzusetzen, die jeweilige Versicherung wird das wohl im eigenen Interesse tun.
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Man sollte dem Messeveranstelter dankbar sein, das er diese Massenveranstaltung abgesagt hat, um unvorsichtige Menschen vor sich und anderen zu schützen. Ich würde nie auf die Idee kommen, diesen zu verklagen.
Der nächste Veranstalter zieht eine Messe durch, da er womöglich befürchtet verklagt zu werden….und dort reicht ein „Infizierter“ ….alles weitere zeigt uns unserer Zukunft.