Auch im Musikbereich wird immer mehr mit künstlicher Intelligenz gearbeitet. Dabei kommen immer wieder Fragen nach dem Urheberrecht auf. Auch KI-Musikextraktoren bewegen sich in einer Grauzone.
In ihrer jährlichen Übersicht berüchtigter Pirateriemärkte in der Musikbranche listete die Recording Industry Association of America, kurz RIAA, in diesem Jahr auch Onlinedienste auf, die „mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) den Gesang, die Instrumentalstücke oder einen Teil der Instrumentalstücke aus einer Tonaufnahme extrahieren“, wie die RIAA in einer offiziellen Mitteilung schreibt.
Das Problem mit KI-Generatoren ist ihr Training. Damit sie vernünftige Stücke produzieren können, sind sie auf Datensätze angewiesen, die mit Originalkunstwerken, Texten oder Audiodateien gefüllt sind, und oftmals werden diese Originalwerke ohne Erlaubnis der Eigentümer verwendet, um die KI zu trainieren.
„Soweit diese Dienste oder ihre Partner ihre KI-Modelle mit der Musik unserer Mitglieder trainieren, ist diese Verwendung nicht autorisiert und verletzt die Rechte unserer Mitglieder, indem nicht autorisierte Kopien der Werke unserer Mitglieder erstellt werden. In jedem Fall sind die von diesen Diensten verbreiteten Dateien entweder nicht autorisierte Kopien oder nicht autorisierte abgeleitete Werke der Musik unserer Mitglieder“, schreibt die RIAA.
Fälschungen landen auf legalem Markt
Dabei geht die RIAA explizit auf Anwendungen ein, die über einen „acapella extractor“ oder einen „vocals remover“ verfügen, da so Instrumente oder Gesang entfernt werden und das Original massiv verfälscht wird, ohne dass die Künstler davon etwas mitbekommen.
Viele der Fälschungen finden ihren Weg auf den legalen Markt durch E‑Commerce-Plattformen wie Amazon, Ebay oder auch Etsy. Oft zahlen Verbraucher dabei den vollen Preis. Die RIAA weist darauf hin, dass die Plattformen sicherzustellen haben, dass die Verkäufer über legitime Bezugsquellen verfügen. Als großes Problem identifiziert die RIAA russische und chinesische Fälschungen.