
Eine künstliche Intelligenz kann kein Urheberrecht an den Werken, die sie erschaffen hat, halten – das hat die in den USA dafür zuständige Behörde entschieden.
Bereits zum zweiten Mal hatte Stephen Thaler, der die KI entwickelt und in ihrem Namen den Antrag gestellt hat, versucht, die Urheberrechte zu sichern. Konkret geht es um das Bild „A Recent Entrance to Paradise“, das die künstliche Intelligenz, die Thaler Creativity Machine nennt, geschaffen hat.
Schon 2019 hatte das Copyright Office Thalers Antrag abgelehnt, weil das Bild „die notwendige menschliche Autor:innenschaft“ nicht aufweise. Ohne menschliches Zutun kein Urheberrecht, lautete das Urteil. Dagegen war Thaler in seinem zweiten Antrag vorgegangen. Er argumentierte, das Kriterium der „menschlichen Autor:innenschaft“ sei nicht verfassungskonform und auch nicht durch vergleichbare Fälle gedeckt.
Das Copyright Office, so Thaler weiter, „sollte“ das Urheberrecht von maschinengemachten Kunstwerken anerkennen, „um das zugrundeliegende Copyright-Gesetz zu stärken, inklusive dem in der Verfassung verbrieften Schutz des Urheberrechts.“ Das Copyright Office beziehe sich auf „nicht-bindende juristische Ansichten [vergangener Zeiten], um die Frage zu beantworten, ob von einem Computer erstelle Werke geschützt werden können.“
Besonders ärgerlich für Thaler: Während das Copyright Office einen starken Fokus auf den menschlichen Anteil an einem Werk legt, hat er seinen Algorithmus extra so programmiert, dass dieser so unabhängig wie möglich von menschlichem Zutun arbeitet.
Tatsächlich ist der Fall, auf den sich die US-Behörde bezieht, schon recht alt. 1884 hatte nämlich ein Beklagter vor dem Supreme Court argumentiert, Fotografien fielen nicht unter das Urheberrecht. Sie seien lediglich „die Wiedergabe der exakten Merkmale eines natürlichen Objekts oder einer Person“ und damit nicht schützenswert. Dieser Argumentation war der Oberste Gerichtshof allerdings nicht gefolgt: Fotografien seien „ursprüngliche intellektuelle Vorstellungen eines Autors“. Und die definierte das Gericht damals als „menschlich“. In der Folge urteilten verschiedene Gerichte immer wieder dementsprechend, dass für eine Urheberschaft menschliches Zutun oder menschlicher Input unabdingbar seien.
Ähnlich sieht es auch mit dem Patentrecht aus – auch hier hat Thaler zahlreiche Versuche unternommen, die Werke der künstlichen Intelligenz Dabus sichern zu lassen. In diesem Zusammenhang ist ein Patentrechtsverfahren für einen „Nahrungsmittelbehälter und Vorrichtungen und Verfahren zur Erregung verstärkter Aufmerksamkeit“ anhängig. In Südafrika hingegen konnte eine Erfindung Thalers im Juli 2021 tatsächlich ein Patent erlangen.
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