Nebenkostenprivileg fällt bald weg: So schaut ihr weiter Kabelfernsehen
In wenigen Wochen könnten einige Fernsehzuschauer:innen in Deutschland vor einem schwarzen Bildschirm sitzen. Der Grund: Das Nebenkostenprivileg endet. Darüber konnten Vermieter:innen und Hausverwaltungen jahrelang einen Kabel-TV-Anschluss anbieten und in den Nebenkosten inkludieren.
Zum 1. Juli 2024 endet diese Option allerdings. Das wurde bereits mit einem Gesetz zum 1. Dezember 2021 beschlossen, bislang gab es nur eine Kulanzphase für die Umstellung. Wer zum Ende des Nebenkostenprivilegs nicht ohne Fernsehempfang dasitzen will, muss handeln. Zum Glück gibt es einige Wege, um an TV zu kommen.
Diese Alternativen zum Nebenkostenprivileg gibt es
Mittlerweile gibt es einige Optionen, um TV zu empfangen. Dabei könnt ihr einfach den Kabelanschluss mitsamt einem neuen Vertrag weiterführen oder auf eine modernere Lösung wie Streaming zurückgreifen.
- Kabel-TV-Anschluss selbst bezahlen: Nur weil das Nebenkostenprivileg endet, bedeutet das nicht, dass ihr den Kabelanschluss nicht weiterverwenden könnt. Ihr müsst nur zuvor direkt mit den Kabel-TV-Anbieter:innen einen Vertrag abschließen. In der Regel dürften die Anbieter:innen für den Hausanschluss auf euch zukommen – falls sie es nicht bereits getan haben – und euch einen Vertrag anbieten. Was ihr dabei beachten solltet, lest ihr weiter unten.
- Fernsehen über Antenne: Um DVB-T2 HD zu empfangen, benötigt ihr einen Receiver mit zugehöriger Antenne. Der Vorteil im Vergleich zu Satellit: Die Antenne ist klein und lässt sich problemlos im Wohnzimmer platzieren. Die öffentlichen Sender sind kostenlos in HD empfangbar, die privaten nur in SD-Qualität. Wollt ihr Letztere auch hochaufgelöst anschauen, müsst ihr eine CI+-Karte kaufen. Diese ist dann meist für ein Jahr gültig.
- TV über Internet: Wer bereits einen Highspeed-Internetanschluss hat, benötigt in der Regel keinen separaten Fernsehanschluss. TV könnt ihr auch per Streaming schauen. Firmen wie Waipu, Zattoo und Co. bieten mehrere Abopakete an, die eine unterschiedliche Anzahl an Sendern in HD-Auflösung umfassen. Manche Anbieter:innen packen sogar noch Pay-TV-Sender mit ins Angebot und bieten Funktionen wie das Zurückspulen oder das Überspringen von Werbung.
- Satellitenfernsehen: Um das Fernsehprogramm per Satellit zu empfangen, benötigt ihr eine Satellitenschüssel. Das ist gerade bei Mietwohnungen schwierig, da ihr diese nicht ohne die Erlaubnis der Vermieter:innen installieren dürft. Bekommt ihr allerdings die Erlaubnis oder findet ihr eine Lösung, ohne in die Hausfassade zu bohren, bekommt ihr eine Vielzahl von Fernsehsendern per Satellit geboten.
Egal, für welche Anschlussart ihr euch entscheidet: Stellt vorab sicher, dass euer Fernseher diese unterstützt. Viele moderne Geräte haben bereits die passenden Receiver für Antenne oder Satellit an Bord. Ist das nicht der Fall, solltet ihr einen externen Receiver erwerben.
Ähnlich geht es beim Fernsehen über das Internet. Ist euer Fernseher noch nicht smart und bietet er keine internen Apps, benötigt ihr einen TV-Stick. Dieser wird über HDMI angeschlossen und mit dem WLAN-Netzwerk verbunden. So könnt ihr Apps wie die Mediatheken, Waipu und Co. auf den Stick laden und anschließend nutzen. Einige Anbieter:innen packen einen solchen Stick mit ins Angebot.
Was passiert mit dem alten Kabelanschluss?
Grundsätzlich können zwei Dinge passieren, wenn das Nebenkostenprivileg endet und ihr keinen neuen Kabelvertrag abschließt. Befindet sich in eurem Haus ein Sternnetz, können Techniker:innen dieses zentral abschalten. Denn die Anschlüsse laufen voneinander getrennt bei einem Punkt zusammen. So können die Techniker:innen bei einem bestehenden Vertrag auch einzelne Kabelanschlüsse wieder freischalten, ohne die anderen zu aktivieren.
In älteren Gebäuden wurde allerdings häufig die Verkabelung per Baumnetz realisiert. Das bedeutet, dass mehrere Kabelanschlüsse auf einer Versorgungslinie liegen. Würden Techniker:innen den Zugang komplett sperren, könnte keiner der Anschlüsse genutzt werden, auch wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Dementsprechend muss der ganze Anschluss aktiv bleiben. Techniker:innen versehen die Anschlüsse dann aber mit einer Sperrdose, damit ihr keine Kabel mehr hineinstecken könnt.
Was ihr unbedingt beachten solltet
Zwar ist die Umstellung mit einer Frist dringend, doch solltet ihr euch davon nicht verunsichern oder stressen lassen. Auch nach der Umstellung könnt ihr innerhalb kürzester Zeit auf eine der anderen Anschlussarten umstellen oder Kabel weiter nutzen. Hier bekommt ihr ein paar Tipps, um nicht in Kostenfallen zu stolpern oder auf dubiose Anbieter:innen hereinzufallen:
- Überprüft, ob ihr den Fernsehanschluss braucht: Für diejenigen, die den Fernseher vor allem für die öffentlichen Programme nutzen, reicht in der Regel der kostenlose Zugriff auf die Mediatheken per Internet. Die Apps stehen allesamt kostenlos für Smart-TVs oder Streamingsticks bereit. Einen zusätzlichen Vertrag benötigt ihr dann gar nicht.
- Nehmt nicht den erstbesten Vertrag: Vergleicht ihr Angebote, bekommt ihr womöglich ein deutlich günstigeres TV-Erlebnis. Gerade jetzt locken Anbieter:innen mit besonderen Rabatten. Wer vergleicht, kann bares Geld sparen.
- Vermeidet Türgeschäfte und lasst niemanden unangekündigt herein: In dem Zeitraum vor der Abschaltung kann es sein, dass jemand bei euch klingelt und euch einen Vertrag an der Tür aufdrücken will. Diesen solltet ihr unter keinen Umständen unterschreiben, um mögliche Kostenfallen zu vermeiden. Zudem solltet ihr angebliche Techniker:innen nur hereinlassen, wenn sie sich vorab schriftlich angekündigt haben. Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass unangekündigte Techniker:innen oft nur Eintritt verlangen, um einen Vertrag mit euch abzuschließen.
- Nutzt den Anschluss nicht einfach weiter: Je nachdem, wie euer Hausanschluss geschaltet ist, kann es sein, dass dieser sich auch nach dem Ende des Nebenkostenprivilegs weiter nutzen lässt. Solltet ihr den Anschluss allerdings nicht genutzt haben und die Anbieter:innen euch trotzdem eine Schwarznutzung vorhalten, solltet ihr euch damit an die Verbraucherzentrale wenden.