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Netflix-Urteil mit Signalwirkung? So stehen deine Chancen auf eine Rückerstattung

Nach einem Gerichtsurteil muss Netflix einem Kunden Geld für die Preiserhöhungen in den vergangenen Jahren zurückzahlen. Viele andere Streaming-User:innen könnten dem Beispiel folgen. Warum das trotz Musterschreiben oftmals schwierig werden könnte.

Von Christian Bernhard
3 Min.
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Dieses Gerichtsurteil könnte weitreichende Folgen für Netflix haben. (Foto: Fabio Principe/Shutterstock)

Ein frisches Urteil des Landgerichts Köln könnte weitreichende Konsequenzen für Netflix haben. Es entschied, dass der Streaminganbieter mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 zu Unrecht vorgenommen habe.

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„Diese Preiserhöhungen erachtete das Landgericht entsprechend für unwirksam“, sagte Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wbs.Legal, welche den Mandanten in dem Fall vertritt. Bereits gezahlte Preisaufschläge seit 2019 müsse Netflix nun an den Mandanten zurückzahlen, teilte die Kanzlei in einer Pressemitteilung mit. Und, so heißt es darin weiter: „Netflix darf seine Preise künftig nicht mehr einfach einseitig erhöhen.“

Urteil sei „Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft“

Solmeckes bezeichnete das Urteil als einen „Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft“. Verbraucher:innen „haben auch im Online-Bereich ein Recht auf Vertragsklarheit“. Laut Solmecke seien Millionen Netflix-Nutzer:innen von dieser gerichtlichen Entscheidung betroffen „und können nun ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurückfordern“.

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So ist es zu dem Urteil gekommen: Der Kläger hatte ursprünglich ein Netflix-Abo für eine Gebühr von monatlich 11,99 Euro abgeschlossen. Netflix erhöhte die Preise in den Jahren 2017, 2019 und 2022 schrittweise bis auf insgesamt 17,99 Euro. Angekündigt wurden die Preissteigerungen über Pop-up-Fenster. Darin hieß es etwa: „Am … wird Ihr monatlicher Preis auf … erhöht“. Unterhalb dieser Ankündigung sei ein Button mit der Aufschrift „Preiserhöhung zustimmen“ erschienen. Alternativ sei dem Mandanten nur die Möglichkeit gegeben worden, ein „Downgrade“ seines Abos in Kauf zu nehmen, teilte die Kanzlei mit.

So begründete das Gericht ein unzulässiges Verhalten von Netflix

Darin sah das Landgericht Köln ein unzulässiges Verhalten von Netflix, da es dem Kläger diesbezüglich „an einer echten Willenserklärung“ fehle, weil er die Einblendung nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstanden habe, „sondern als bloße Information über eine bereits beschlossene Preisänderung. Somit handele es sich nicht um ein Angebot von Netflix und es sei kein Änderungsvertrag zustande gekommen“, sagte die Kanzlei zur Entscheidung des Landgerichts.

„Wer den Eindruck erweckt, der Preis werde ohnehin erhöht, der kann sich nicht hinter einem Zustimmungs-Button verstecken“, betonte Solmecke.

Die Social-Media-Evolution

Die Social-Media-Evolution Quelle: (Foto: Luiza Kamalova / Shutterstock)

Anwalt: „Die Zeit der stillschweigenden Preisänderungen ist vorbei“

Netflix muss knapp 200 Euro an den Kläger für alle überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückzahlen. Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 seien verjährt, da die Rückzahlungsansprüche der Regelverjährung von drei Jahren unterliegen. Die Revision zum Bundesgerichtshof ließ das Landgericht nicht zu. Die zentralen Rechtsfragen seien bereits höchstrichterlich geklärt, so die Begründung.

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„Das Urteil macht klar: Die Zeit der stillschweigenden Preisänderungen ist vorbei“, betonte Solmecke. „Wer einen Streamingvertrag abschließt, darf darauf vertrauen, dass sich die Konditionen von Anbietern wie Netflix nicht einseitig verändert werden.“ Spannend wird nun, wie viele andere Netflix-Nutzer:innen aufgrund dieses Urteil prüfen lassen, ob auch ihnen Rückzahlungen zustehen.

So könnt ihr euch womöglich auch Geld von Netflix zurückholen

Wie können andere Netflix-User:innen von diesem Urteil profitieren? Die Stiftung Warentest hat dafür ein detailliertes Musterschreiben aufgesetzt, mit dem Netflix-User:innen ihr Geld vom Streaming-Riesen zurückfordern können. In dem Schreiben bekommen die Betroffenen Schritt für Schritt erklärt, welche Informationen für eine Rückerstattung notwendig sind. Sollte Netflix nicht auf das Schreiben reagieren, bleibt letztlich nur noch der Gang vor Gericht.

Das könnte laut den Jurist:innen bei Stiftung Warentest aber auch mit dem aktuellen Gerichtsurteil schwierig werden. Theoretisch könnte es sich um eine Einzelentscheidung handeln. Selbst bei ähnlichen Gegebenheiten könnte die Entscheidung also vor einem anderen Gericht zugunsten von Netflix ausfallen. Im Zweifel müssen Netflix-User:innen also abwägen, ob sie bereit sind, im Kampf gegen die Preiserhöhung vor Gericht zu gehen.

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