Die Verbreitung strafbarer Hassbotschaften in den sozialen Netzen bleibt weiterhin ein Problem. Eine zum 1. Februar 2022 in Kraft getretene Änderung am NetzDG soll dafür sorgen, dass Täter:innen für illegale Anfeindungen zukünftig häufiger belangt werden. Wir erklären euch im Folgenden, wie das funktioniert und welche anderen Vorgaben sich aus dem NetzDG für Social-Media-Unternehmen ergeben.
Was ist das NetzDG?
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Social-Media-Dienste, Möglichkeiten zur Meldung von Hassbotschaften und anderen illegalen Inhalten in ihre Plattformen zu integrieren. Von Nutzer:innen gemeldete Inhalte müssen von den Anbietern geprüft werden. Sollten diese Inhalte „offensichtlich“ gegen geltendes Recht verstoßen, müssen sie innerhalb von 24 Stunden aus dem Netz entfernt werden. Nach der letzten Gesetzesänderung reicht eine Löschung allerdings nicht mehr aus. Die sozialen Netzwerke müssen strafbare Inhalte ab dem 1. Februar 2022 außerdem an das Bundeskriminalamt (BKA) melden. Ebenfalls übermittelt werden persönliche Angaben der Verfasser:innen, wie beispielsweise Namen oder IP-Adressen.
Was ist die ZMI?
Die zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) wird vom BKA betrieben. Hier sollen die Meldungen, die über eine eigens geschaffene Schnittstelle von den sozialen Netzwerken an das BKA übermittelt werden, von rund 200 Beamt:innen erfasst und ausgewertet werden. Anschließend werden die Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder weitergeleitet. So sieht zumindest die Theorie aus. Praktisch kommen hier auf absehbare Zeit wohl keine Meldungen der Netzwerke an. Laut einer Spiegel-Recherche haben bislang weder Facebook und Instagram noch Twitter oder Youtube die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen.
Gelten die neuen NetzDG-Regeln für alle Social-Media-Dienste?
Grundsätzlich ja. Allerdings haben Google und Facebook bereits im Juni 2021 gegen die Weitergabe von strafrechtlich relevanten Beiträgen an das BKA geklagt. Die Internetkonzerne halten es für nicht angemessen, dass sie die Strafbarkeit solcher Inhalte selbst prüfen müssen. Bis zur Entscheidung der Klage will das Bundesjustizministerium darauf verzichten, auf Meldungen der beiden Konzerne zu bestehen. Anfang 2022 hat dann auch Tiktok gegen das NetzDG geklagt. Der Social-Media-Dienst klagt – anders als Facebook und Google – auch dagegen, dass offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden müssen.
Welche Inhalte betrifft das NetzDG?
Das NetzDG betrifft unter anderem illegale Inhalte, die eine Beleidigung oder üble Nachrede, die Unterstützung staatsgefährdender Straftaten oder Gewaltdarstellungen enthalten. Auch volksverhetzende oder kinderpornografische Inhalte fallen unter das Gesetz und können entsprechend gemeldet werden.
Wie melde ich illegale Inhalte nach dem NetzDG?
Alle großen sozialen Netzwerke bieten eigene NetzDG-Meldeformulare für illegale Inhalte an. Im Folgenden findet ihr die NetzDG-Meldeformulare von:
Wo melde ich mich, wenn illegale Inhalte trotz NetzDG-Meldung nicht gelöscht werden?
Sollte ein soziales Netzwerk einen von euch gemeldeten illegalen Inhalt nicht löschen, könnt ihr innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen Antrag auf Überprüfung der Entscheidung stellen. Außerdem könnt ihr euch über dieses Formular beim Bundesamt für Justiz beschweren.