Tiktok und das Anti-Hass-Gesetz: Klage gegen das NetzDG
Die konkrete Regelung des NetzDG verpflichtet das Unternehmen, Informationen über die Nutzer:innen proaktiv an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn diese strafbare Inhalte gepostet haben. Facebook und Youtube hatten bereits im Sommer 2021 Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingereicht.
Tiktok hatte sich dem damaligen Eilverfahren nicht angeschlossen und klagt gegen einen weiteren Aspekt des NetzDG, nach dem offensichtlich strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden gelöscht werden müssen, wenn diese von Nutzer:innen dem Unternehmen gemeldet wurden. Diese Regelung war bislang von Social-Media-Unternehmen juristisch nicht angezweifelt worden.
Tiktok klagt wohl auch gegen Gegenvorstellungsverfahren
Zudem klagt Tiktok einem Bericht von spiegel.de zufolge auch – ebenso wie Facebook im vergangenen Jahr – gegen das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren, das es Nutzer:innen ermöglicht, unkompliziert und zeitnah Beschwerde gegen Löschentscheidungen des Unternehmens einzulegen.
Die Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht kommt spät – schon am 1. Februar wird die BKA-Zentralstelle, welche Hasskriminalität und Straftaten im Netz effizienter bekämpfen soll, ihren Dienst aufnehmen.
In Einzelfällen wird Tiktok weiterhin Daten herausgeben
Dem Bericht zufolge rechnet das BKA nicht damit, dass Tiktok proaktiv Inhalte an die Zentralstelle melden wird. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Tiktok in Zukunft an seiner bisherigen Praxis festhalten wird, Daten in Einzelfällen auf Anfrage herauszugeben.