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Das bringt die neue Bluetooth-Generation

Musik oder Sprache an ein, zwei oder gleich alle Kopfhörer in der Umgebung schicken? Die neue Bluetooth-Standard LE Audio soll genau das möglich machen – auch für Hörgeräte.

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(Foto: dpa)

Die neue Generation des Bluetooth-Funkstandards wird Mehrfachverbindungen und neue Sendemöglichkeiten bringen. Mit Bluetooth LE Audio werden nach Angaben der Bluetooth Special Interest Group (SIG) Geräte Audioverbindungen zu mehr als einem Kopfhörer oder Lautsprecher aufnehmen können. Auch künftige vernetzte Hörgeräte sollen von LE Audio profitieren – etwa indem Smartphones oder Fernseher sich direkt drahtlos verbinden.

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LE Audio soll gegenüber bisherigen Verbindungen bessere Datenübertragung bei bis zu 50 Prozent weniger Bitrate möglich machen – und das bei niedrigerem Stromverbrauch. Hersteller könnten das etwa nutzen, um Gerätelaufzeiten zu verlängern oder bei gleicher Laufzeit kleinere Batterien verbauen.

Bluetooth-Geräte werden zu Sendern

Neu ist auch das Teilen von Audiodaten via Broadcast Audio. Sender können so Musik oder Sprache an eine theoretisch unbegrenzte Zahl von Geräten schicken. Etwa vom Smartphone an alle Freunde in der Nähe. Öffentliche Einrichtungen könnten via Broadcast Audio Besucher oder Kunden erreichen. Vorstellbar sind zum Beispiel direkt an Kopfhörer geschickte Besucherinformationen in Museen. Dabei haben Sender zwei Möglichkeiten: Sie können die Audiosendung offen für alle ausstrahlen oder durch ein Passwort schützen – ähnlich wie bei einem WLAN-Netz.

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Die Bluetooth SIG will die Spezifikationen des neuen Standards noch in der ersten Jahreshälfte 2020 veröffentlichen. Die Hersteller können sie dann für neue Geräte umsetzen. Die neuen Bluetooth-Geräte werden weiter mit vorhandene Altgeräten kompatibel sein. Wie Marketingchef Ken Koldrup erklärt, werden noch für etliche Jahre Funkchips mit dem alten Bluetoothstandard verbaut werden.

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Damit soll sichergestellt sein, dass auch Bluetooth-fähige Technik mit langer Laufzeit, zum Beispiel in Autos oder Fernsehern, weiter mit neuer Hardware gekoppelt werden kann. dpa

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Norbert L. Muth, M.A.

Die Ankündigung stammt von Anfang 2020. Versprochen wurden erste Geräte für Anfang 2021. Jetzt ist 2022 und es hat sich praktisch nicht am Markt getan. Es gibt zwar schon zwei Chips, aber die Bluetooth-SIG ist sich noch immer nicht einig, wie denn die Benutzer-Steuerung laufen soll.

Es gibt zwei Modi: verbindungsbehaftet und verbindungslos.

Im verbindungsbehafteten Modus können maximal 31 Empfänger verbunden werden, also 15 linke Kopfhörer-Kapseln und 15 rechte Kopfhörerkapseln und 1 Mono-Hörgerät. Das ist nicht geeignet für eine Konferenztechnik.

Im verbindunglosen Modus können beliebig viele Geräte angehängt werden, aber ebenfalls maximal 31 Streams verarbeitet werden. Jedes Datenpäckle wird aber 4-5mal gesendet in der Hoffnung, dass wenigstens ein Päckle unversehrt ankommt. Also gibt es 31/5/2 = etwa 3 verschiedene Stereo-Streams.

Das Ganze soll für Hörgeräteträger ebenfalls funktionieren. Die meisten Hörgeräteträger gehören der älteren Generation an. Das bedeutet, dass sie nicht so technik-affin sind und deshalb alles nur auf einfachen Knopfdruck funktionieren muss.

Da an einem Abhörort mehrere Broadcasts zu empfangen sind, müssen die Hörgeräte auf den gewünschten Stream eingestellt werden.

Da es bei Schwerhörige mit Hörgeräten um eine Sinnesbehinderung geht, ist das Behindertengleichstellungsgesetz zuständig. Dessen §4 definiert und fordert die Barrierefreiheit. Zusammengefasst sagt der Paragraph, dass lediglich die behinderungsbedingten Geräte zulässig sind, hier also die Hörgeräte. Zusätzliche Gerätschaften, wie z.B. Smartphones torpedieren die Barriefreiheit. (Behinderungsbedingt notwendig kann man grob dadurch definieren, dass sie von der Krankenkasse bezahlt werden.)

Bisher ist aber noch kein Konzept bekannt geworden, das diese Technik barriefrei bedienbar macht. Dazu gehört, dass man jederzeit sich selbst an- und abkoppeln kann. Aber alle bisherigen Vorschläge sind nicht barrierefrei:

Es waren bisher die Rede von
* NFC-Points, an denen die Hörgeräte eigestellt werden. Das ist nicht barrierefrei, denn man kann sich nicht nach einer kurzen Unterbrechung für ein Nebengespräch wieder ankoppeln, ohne zum NFC-Point zu laufen.
* Eine Bluetooth-Taste am Hörgerät, mit dem man dann durch alle Streams durchzapped, bis man den passenden gefunden hat. Aber wenn die Veranstaltung noch nicht angefangen hat, kann amn das nicht erkennen. Und es ist gerade für hochgradig Schwerhörige nicht leicht, den richtigen zu erkennen.
* Eine Smartphone-App, mit der der passende Stream ausgewählt und dem Hörgerät mitgeteilt wird. Die App muss entweder einen 2D-Barcode einlesen oder BT 5.2 besitzen, um die Streams erkennen zu können. Aber barrierefrei ist die Nutzung eines Smartphones nicht, denn es ist kein behinderungsbedingt notwendiges Gerät, es wird nicht von der Krankenkasse gezahlt. Außerdem ist nicht zu erwarten, dass eine 80jährige alleinstehende Dame mit einem Smartphone zurecht kommt, erst recht nicht, wenn sie beginnende Multiple Sklerose oder Parkinson hat.

Um wieviel einfacher ist da die induktive Technik: Die Sendeanlage ist gekoppelt mit der Beschallungsanlage im Raum, d.h. es läuft immer der richtige „Stream“. Umgeschaltet wird ganz simpel so, wie das Hörgerät z.B. auf Richtmikrofon umgeschaltet wird, mämlich bei einem Basishörgerät maximal 3x den gleichen Knopf am Hörgerät drücken. Das kann praktisch jeder, sogar Menschen mit beginnender Multipler Sklerose oder Parkinson.

Seit es Bluetooth gibt, wird Schwerhörigen suggeriert, dass Bluetooth eine geeignete Technik für die Teilhabe am kulturellen Leben sei. Bisher wurde dieses Versprechen nicht eingelöst. Das einzige, was bisher per Bluetooth gelöst wurde, ist die drahtlose Ankopplung an ein iPhone; schon für gängige Android-Smartphones oder MP3-Player wird meist ein Zwischen-Konverter benötigt. Aber ein Hören über Bluetooth im Hörsaal, bei einem Vortrag oder in der Kirche ist bisher nicht möglich.

Ich befürchte, dass es auch bei der Version 5.2 bei den vollmundigen Versprechungen bleiben wird und es nicht gelingen wird, diese Technik für Schwerhörige barrierefrei bedienbar zu machen. Als Konferenztechnik ist sie nicht geeignet. Also wird sie allenfalls für privates Musik-Sharing mit BT 5.2-Kopfhörern nutzbar sein.

Und das Schlimmste kommt noch: BT 5.2 ist nicht abwärtskompatibel. Alle bisher und bis zur etwaigigen Umstellung verkauften Bluetooth-fähigen Hörgeräte und Zubehörteile können nicht an BT 5.2 ankoppeln, sie haben also eine veraltete Technik, ein Update für alte Hörgeräte wird es nicht geben.

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