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Kurz vor 12: Die neue Geoblocking-Verordnung zwingt Internet-Anbieter zum Umdenken

Die neue Geoblocking-Verordnung dürfte bald für alle Anbieter und Kunden im Internet spürbar sein. Nach langer Ankündigung wurde sie am 28. Februar dieses Jahres durch die Europäische Union verabschiedet. Ab dem 3. Dezember 2018 gilt sie.

Von Martin Rothermel
3 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock / Ivan Marc)

Wenn die Vision des einheitlichen digitalen Binnenmarktes Realität werden soll und das Handelsvolumen ansteigt, muss der Markt stärker strukturiert werden. Die Datenschutzgrundverordnung und die Portabilitätsverordnung waren hier nur die ersten Schritte in diese Richtung. Die neue Geoblocking-Verordnung ist ein regelrechter Sprung zur Verwirklichung des Ziels der Europäischen Kommission. Sie ermöglicht es der EU, eine weitere Grundlage für einen erweiterten europäischen digitalen Markt zu schaffen – eine barrierefreie, gleichgeschaltete europaweit zugängliche Plattform.

Was ist Geoblocking? Geoblocking ist die im Internet eingesetzte Technik zur regionalen Differenzierung oder gar Sperrung von Internetinhalten durch den Anbieter. Die Technik kommt insbesondere beim Urheberschutz über das Internet verbreiteter digitaler Medien wie Filme und Fernsehen zum Einsatz. Sie ist aber vor allem auch aus dem E-Commerce-Bereich bekannt – spätestens seit der Verabschiedung der neuen Geoblocking-Verordnung im Februar 2018.

Mindestens ein Drittel der Anbieter setzt heute auf Geoblocking

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Ausgehend von einer Untersuchung der EU-Kommission im E-Commerce-Sektor wenden mindestens ein Drittel der Anbieter im Internet heute Geoblocking-Maßnahmen an. Die neue Verordnung wird zumindest dieses Drittel zum Umdenken zwingen. Für das Jahr 2016 hatte die EU-Kommission aus über 1.450 von Marktteilnehmern ausgefüllten Fragebögen entnommen, dass 36 Prozent der befragten Einzelhändler in mindestens einer der Produktkategorien, in denen sie aktiv sind, nicht grenzüberschreitend verkaufen. 38 Prozent der Einzelhändler sammelten Geo-Informationen, um Geoblocking-Maßnahmen anzuwenden. Elf Prozent der Händler unterlagen gegenüber ihren Lieferanten sogar vertraglichen Pflichten zum Geoblocking und 25 Prozent der Retailer, die auch Geoblocking betreiben, verlangten unterschiedliche Preise. Die Sektoruntersuchung ergab auch, dass die Anbieter die Information meist an die Adresse (29 Prozent), die Kreditkartendetails, das Wohnsitzland (19 Prozent) oder die IP-Adresse (16 Prozent) knüpften.

Was heißt das konkret?

Unternehmen sind ab dem 3. Dezember 2018 durch die neue Verordnung gezwungen, die EU – zumindest online – als einen einzigen Markt zu behandeln und die eigenen Liefergebiete klar zu definieren. Darüber hinaus müssen Websites und Geoblocking-Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit der GeoblockingVerordnung überprüft werden. Die Unternehmen werden nun sicherstellen müssen, dass sie die folgenden zentralen Regeln der neuen Geoblocking-Verordnung einhalten:

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Geo-Informationen

Geoblocking ist auf Websites oder Apps nach Nationalität, Wohnsitz oder Sitz des Kunden zur Verweigerung des Zugangs oder Weiterleitung des Kunden auf lokale Websites untersagt. Den Kunden muss die Entscheidung überlassen werden, welche lokale Website sie besuchen wollen. Außerdem soll ihnen freistehen, diese Auswahl jederzeit ohne erheblichen Aufwand zu ändern.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Verwendung unterschiedlicher allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Zugang zu Waren oder Dienstleistungen auf der Grundlage von Geodaten ist nicht zulässig. Eine interessante Auswirkung auf den Online-Verkauf von Waren: Wird ein Land nicht von dem Unternehmen beliefert, muss den Kunden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Produkte in einem belieferten Mitgliedstaat abzuholen. Der Hintergrund: Unternehmen sind immer noch nicht verpflichtet, alle Mitgliedstaaten zu beliefern.

Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen dürfen nicht aufgrund der Nationalität, des Wohnsitzes oder des Niederlassungsorts eines Kunden variieren.

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Die künftigen Schritte der EU zur Verfolgung ihrer Strategie befassen sich sinnhafterweise unter anderem mit der einheitlichen Besteuerung des digitalen Wirtschaftsverkehrs, da auch die Geoblocking-Verordnung den Bereich Steuern explizit ausklammern musste. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission bereits einen Vorschlag zu einer Verordnung zur Erhöhung der Fairness und Transparenz von Online-Plattformen und einem unionsweiten Verhaltenskodex unterbreitet. Letztere sind auch Reaktionen auf die jüngsten Datenskandale und sollen zudem Desinformation, etwa durch verbindliche Faktenprüfer, verringern. Genau auf solche Maßnahmen müssen Unternehmen achten, da sie die jeweiligen Anforderungen umsetzen müssen.

Ausblick für den digitalen Binnenmarkt

In der aktuellen Amtszeit der Europäischen Union wird das Ziel des digitalen Binnenmarktes weitestgehend konsequent und wirkungsvoll verfolgt. Die geplante Revision der Geoblocking-Verordnung und die Ausarbeitung zahlreicher noch folgender Maßnahmen fällt allerdings in die Amtszeit einer neuen Europäischen Kommission und eines neuen Europäischen Parlaments. Inwieweit diese an der bisherigen Linie festhalten werden, bleibt daher fraglich. Unternehmen sollten sich deshalb frühestmöglich mit etwaigen vorzunehmenden Änderungen befassen und entsprechende Vorbereitungen treffen.

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2 Kommentare
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Gast

Ihr habt wohl noch nie versucht Lotto bei den staatlichen online zu tippen?

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Mara Haenler

Heißt das, dass ich auf die Videos der ARD oder ZDF Mediathek bald in jedem europäischen Land zugreifen kann?

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