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Neues Verbraucherschutzgesetz verkürzt Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge angenommen. Es regelt Laufzeiten sowie Kündigungsfristen und -modalitäten und konkretisiert die Regulierung von Telefonwerbung.

1 Min. Lesezeit
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Ein neues Gesetz erschwert den Abschluss von Verträgen mit langen Laufzeiten. (Bild: Tupungato / Shutterstock.com)

Mobilfunkverträge, Abos von Streamingdiensten oder der Vertrag mit dem Fitnessstudio sind von einem neuen Gesetz betroffen, das vor allem die zulässigen Laufzeiten und Kündigungsfristen im Sinne des Verbraucherschutzes regelt.

Neue Standardlaufzeit soll 1 Jahr betragen

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Das neue Gesetz soll verhindern, dass Verbraucherinnen und Verbraucher lange in Verträgen gebunden werden können. Das würde eine unzumutbare Behinderung des Wechsels zu einem „attraktiveren und preisgünstigeren Angebot“ darstellen, so Bundesjustizministerium Christine Lamprecht (SPD).

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes dürfen Verträge grundsätzlich nur noch ein Jahr Laufzeit haben. Maximale Laufzeiten von bis zu zwei Jahren bleiben zwar möglich, aber nur, wenn der potenzielle Kunde gleichzeitig ein Angebot für einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt höchstens 25 Prozent teurer sein darf. In diesem Fall hätte der Kunde die Möglichkeit, sich wegen der attraktiveren Kondition willentlich für eine längere Laufzeit zu entscheiden.

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Automatische Verlängerungen bleiben zulässig, werden aber monatlich kündbar

Ebenfalls möglich bleiben automatische Vertragsverlängerungen. Sollen Verträge sich automatisch um mehr als drei Monate verlängern, muss der Anbieter den Kunden indes künftig auf Kündigungsmöglichkeiten aktiv hinweisen.

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Verträge, die sich automatisch verlängert haben, können überdies künftig unter Einhaltung einer Monatsfrist gekündigt werden. Verträge, die im Internet geschlossen werden, müssen auch auf diesem Wege gekündigt werden können. Plakativ wird diese Regelung als „Kündigungs-Button“ bezeichnet.

Telefonwerbeverbot verschärft, Textform für Versorgungsverträge kommt

Das bereits bislang bestehende Verbot der Telefonwerbung wird verschärft. Künftig müssen Werbeanrufer die vorherige Einwilligung der Werbekunden dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können. Bei Verstößen gegen diese Dokumentationspflicht drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

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Strom- und Gasverträge sollen künftig nur noch in Schriftform, nicht mehr per Telefon abgeschlossen werden können. Diese Regelung wird aber nicht – wie ursprünglich geplant – über das Gesetz für faire Verbraucherverträge erfolgen, sondern soll Teil der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden.

Der Entwurf des Gesetzes für faire Verbraucherverträge kann hier als PDF heruntergeladen werden.

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Dein t3n-Team

Didi

Das sieht sehr stark nach Kompromiss-Dschungel aus.
Forderungen waren ganz klar:

1. Keine Verlängerungen um
ein Jahr. Für keine Verträge. Sobald die Vertragslaufzeit erreicht ist, monatlich kündbar. Stattdessen haben Unternehmen nun die Möglichkeit bekommen, selbst aktiv zu werden. In Zukunft heißt es dann „Wir haben sie per Post/E-Mail/SmS informiert. Wette, in 10-20 Jahren wird die Forderung umgesetzt, weil sich viele Leute beschweren werden? Die Unternehmen spekulieren auf Unwissen, Faulheit und sonst was

2. Ein-Jahres-Verträge sollen die Regel werden. Interessant. 24 Monate dürfen weiterhin angeboten werden, wenn dazu ein Angebot gemacht wird mit 12 Monate, der dann bis zu 25% teurer sein darf. In keinem anderen EU-Land gibt es sowas absurdes

3. Eine Forderung war auch, das sich mehr Mobiltarife durchsetzen die unlimited Datenvolumen haben für einen normalen Verbrauchsprspreis. In fast allen anderen EU-Ländern kriegst du ab 40-50€ solche Verträge

4. Widerrufsbutton bei Verträgen am Telefon / Internet fehlt

5. Eine Antwortpflicht für Unternehmen, wenn sie digital kontaktiert werden

6. Keine Wort-Umschreibungen mehr. Manche Anbieter, die Telefonwerbung betreiben, holen die Zustimmung des Kunden nicht offen und ehrlich ein. Statt zu sagen „Wir würden Sie in Zukunft gerne über Angebote [mittels Werbung] informieren“ sagen mittlerweile alle „Informationsdienst“ oder „Unsere neue Datenschutzrichtlinie wurde noch nicht von Ihnen bestätigt“. Das nennt man Täuschung

7. Einwandbehandlung verbieten. Denn diese Methode tut nichts anderes, als den Kunden mit Psychotricks und Überredungskünste zu einem „Ja“ zu drängen

Verbraucherschutz existiert in diesem Land nicht

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