
Nach den Auktionshäusern ist der Hype um NFT jetzt auch in den Gerichten dieser Welt angekommen.
Es hätte eine der bisher bedeutendsten NFT-Auktionen werden können: Der US-amerikanische Unternehmer Damon Dash soll das Urheberrecht – und damit auch alle künftigen Einnahmen daran – an „Reasonable Doubt“, dem Debütalbum des Rappers Jay-Z, versteigert haben wollen. Dafür wird er jetzt verklagt.
„Die Uhr tickt“, heißt es in der Klageschrift, nach der Dash die Rechte auf der NFT-Plattform Superfarm angeboten haben soll. Inzwischen sei die Auktion gelöscht worden, aber der Beklagte soll bereits nach einer neuen Plattform oder jemandem, der den NFT kauft, suchen. „Es ist keine Frage des Ob, sondern des Wann“, heißt es weiter. Es stehe zu befürchten, so argumentieren die Kläger in der Schrift weiter, dass Dash bereits einen Non-Fungible-Token gemintet – also als einzigartig und nicht austauschbar markiert – habe. Deshalb sei schnelles Handeln erforderlich.
Denn die Rechte des 1996 erschienenen Albums sollen Dash gar nicht gehören. Sie liegen stattdessen beim Kläger, dem Label Roc-a-Fella Records (RAF), das wiederum zu je einem Drittel Damon Dash, Shawn Carter a. k. a. Jay-Z und Kareem Burke gehört. Dash habe weder Recht noch Auftrag, den NFT zu erstellen oder zur Auktion anzubieten, heißt es vonseiten RAF.
Gegenüber der Online-Boulevardplattform TMZ hat Dash hingegen angegeben, er wolle nicht die Urheberrechte an „Reasonable Doubt“ verkaufen, sondern seine Anteile an RAF. Die habe Jay-Z erst im März dieses Jahres selbst erwerben wollen – allerdings zu einem laut Dash „inakzeptablen“ Preis.
Bereits im Mai – also nur wenige Wochen nach dem Aufkommen des NFT-Hypes – war es zur ersten bekannten Klage im Zusammenhang mit dem Verkauf von Non-Fungible-Token gekommen. Dabei ging es um kurze Videoaufnahmen von besonders spektakulären Treffern in Spielen der US-amerikanischen Basketball-Liga NBA und die Frage, ob die Auktionen gegen Wertpapiergesetze verstoßen.
Egal, ob finanzrechtliche Details oder eigentumsrechtliche Fragen – NFT dürften in der nahen Zukunft noch so einige Gerichte weltweit beschäftigen.
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