Onlineshops sind selten barrierefrei: Warum sich Händler damit auch selbst schaden

Menschen mit Behinderung können bei vielen Onlinehändler:innen nicht barrierefrei einkaufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung von Aktion Mensch und Google. Das gravierende Problem: Seit dem ersten Test 2023 hat sich bei der Barrierefreiheit der Shops nichts verbessert.
Viele Onlineshops scheitern an der Barrierefreiheit
Beim aktuellen Test haben mehrere Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen die Barrierefreiheit von insgesamt 71 Websites getestet. Diese mussten zunächst eine Tastaturbedienung bieten. Für viele Menschen mit Beeinträchtigung ist eine Mausbedienung nicht möglich und die Tastatur die einzige Option, um gezielt auf Websites zu navigieren.
Das Ergebnis: Nur 15 der Onlinehändler:innen bieten eine Steuerung per Tastatur an. Zum Vergleich: Im Vorjahr hatten 17 von 78 getesteten Onlineshops eine Tastatursteuerung implementiert. Aber selbst die Websites, die den ersten Test bestanden haben, scheitern oft in anderen Kategorien der Barrierefreiheit. So fehlte bei manchen Anbieter:innen eine klare Kennzeichnung der Formularfelder; andere bieten keine veränderbaren Textgrößen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung an.
Besonderen Verbesserungsbedarf haben die Onlinehändler:innen bei multimedialen Inhalten. Nur ein Shop bot Audiotranskriptionen und Untertitel für die eigenen Videoinhalte an. Sind Produktvideos nur mit Musik unterlegt, stellt das für sehbehinderte Menschen eine gravierende Barriere dar.
Dass die Onlinehändler:innen hier eine große Gruppe potenzieller Kund:innen außen vor lassen, zeigt die Studie ebenfalls. Insgesamt gibt es 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland. Von diesen shoppen rund 61 Prozent häufig online. Bei Menschen ohne Beeinträchtigung geben nur 51 Prozent an, dass sie häufig online einkaufen.
Warum Onlineshops bald barrierefrei sein müssen
Glücklicherweise sollen die Probleme bei der Barrierefreiheit langfristig beseitigt werden. Am 28. Juni 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit in Kraft. Diese sieht vor, dass Unternehmen ihren Onlineshop für Menschen mit Behinderung zugänglicher machen müssen. Im Allgemeinen gilt dann laut Gesetz: „Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie umfasst dabei 23 Seiten und geht dabei noch genauer ins Detail, welche Änderungen die Onlinehändler:innen vornehmen müssen. Ausgenommen davon sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen oder Unternehmen, mit einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Sollten sich die Händler:innen nicht an die Regelungen halten, drohen hohe Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.