
ARD und ZDF: Online-Inhalte bald länger in der Mediathek
Seit dem Jahr 2009 schreibt der Rundfunkstaatsvertrag fest, dass Audio- und Videobeiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF und Deutschlandradio) online nicht länger als sieben Tage vorgehalten werden dürfen. Die sogenannte Depublikation, also das Offline-Nehmen von Beiträgen, betraf im Jahr 2012 beim ZDF 85 Prozent aller Inhalte und drei Viertel der Dokumentationen. Die viel diskutierte Löschfrist soll jetzt fallen, die Regierungschefs der Länder sind sich einig, wie Golem.de berichtet.

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz (SPD) und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder: 7-Tage-Löschfrist bei ARD und ZDF soll fallen. (Bild: Saarland.de)
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am Freitag einigte man sich darauf, dass die strenge Siebentageregel für die Mediatheken fallen soll. Eine konkrete neue Speicherdauer wurde nicht vorgeschlagen. Stattdessen hieß es, dass die Regel an „die heutige Mediennutzung angepasst werden“ solle. Dabei dürfen aber keine neuen Kosten entstehen, wie die Politik klarstellte. Das könnte aber ein Problem werden, da etwa die Produzenten von Lizenzproduktionen Einnahmeverluste fürchten, sollten ihre Inhalte länger online zur Verfügung stehen.
Presseähnlichkeit: ARD und ZDF fordern Lockerung des Verbots
Ebenfalls noch ohne Lösung ist das Problem der von Zeitungsverlagen kritisierten Presseähnlichkeit der Internetangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Derzeit läuft eine Klage gegen die Smartphone-App RBB24. Zuvor hatte schon wie der Tagesspiegel schreibt. Für die Sender steht fest, dass die Restriktionen der Online-Angebote gelockert werden müssten, da gerade die junge Generation sich eher im Internet informiere als über das Fernsehen. Die Politik wolle die Regelung weiter konkretisieren, der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll online mehr Spielraum erhalten. Allerdings gilt auch hier: Die Ausgaben dürfen nicht steigen.
Die ARD ließ in einer Meldung zu den Ergebnissen der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder wissen: „Es ist gut, dass die Politik die Interessen unserer Nutzerinnen und Nutzer in der digitalen Welt im Auge hat und die veränderte Mediennutzung in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen zur Weiterentwicklung unserer Online-Möglichkeiten stellt“. Wann die Siebentageregel fällt und inwieweit ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr Informationen online bereitstellen können, steht aber noch nicht fest.
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