Im März 2022 war bekanntgeworden, dass das bayerische Landeskriminalamt für sein neues Analysesystem Vera die deutsche Tochter des umstrittenen US-Unternehmens Palantir an Bord geholt hatte. Ziel sei, so hieß es damals, die Polizeiarbeit zu verbessern, indem die Software etwa vorhandene Informationen aus verschiedenen Datenbanken verknüpft.
Palantir-Software: Test in Bayern
Recherchen des Bayerischen Rundfunks (BR) haben jetzt ergeben, dass die Analysesoftware schon seit März 2023 getestet wird – und zwar mit echten Personendaten. Das bayerische Innenministerium hat das auf Nachfrage bestätigt.
Zugleich sehen Behörde und Staatsregierung darin kein offenbar auch kein Problem. Das sei alles durch das bayerische Datenschutzgesetz gedeckt, wie tagesschau.de eine entsprechende Mitteilung zitiert. Demnach diene die testweise Datenverarbeitung „lediglich der internen Prüfung der Anwendung“.
Oberster Datenschützer nicht informiert
Thomas Petri, den Landesbeauftragten für Datenschutz, hatte man über den Test aber anscheinend sicherheitshalber gar nicht erst informiert. Petri habe erst durch eine entsprechende Presseanfrage von dem Testbetrieb erfahren, heißt es.
Und der Datenschützer meldet Zweifel an, dass der testweise Einsatz der Palantir-Software seitens der bayerischen Polizei eine rechtliche Grundlage habe. Unter anderem, weil es Probleme gäbe, wenn bei den Tests Hinweise auf Straftaten auftauchten. Schließlich, so Petri, habe „die Polizei ja eigentlich nicht die Rechtsgrundlage, Vera zu betreiben“.
Softwareeinsatz: Gesetzeskonform oder nicht?
Damit das System bei der Verbrechensbekämpfung zum Einsatz kommen könnte – was es bisher nicht kann –, müsste das Bayerische Polizeiaufgabengesetz geändert werden, wie tagesschau.de ausführt. Grund: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar, laut der automatisierte Datenanalysen nur in engen Grenzen erlaubt sind – auch bei der Polizei.
Entsprechend scharf geht Strafrechtsexperte Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Polizei und Innenministerium ins Gericht. Deren Agieren halte er für „juristisch schlicht rechtswidrig“, so Zöller.
„Rechtswidrig“: Kritik von Strafrechtsexperten
Die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen müssten im Polizeirecht geschaffen werden. Man dürfe dazu nicht auf „irgendeine Querschnittsmaterie“ wie das allgemeine Datenschutzrecht ausweichen.
Bayern hat eigenen Angaben zufolge schon 13,4 Millionen Euro für die geplante Einführung der Palantir-Software ausgegeben. Am Freitag, dem 1. Dezember 2023, soll im Deutschen Bundestag über eine bundesweite Einführung der Software für die Polizeiarbeit debattiert werden.
Debatte über bundesweiten Palantir-Einsatz
Und auch bei der nächsten Innenministerkonferenz wolle man sich mit dem Thema beschäftigen, heißt es laut BR-Informationen. Bisher lehnt Bundesinnenministerin Nancy Faeser aber einen bundesweiten Einsatz der Software ab.
Palantir war von dem umstrittenen Tech-Milliardär Peter Thiel gegründet worden. Die Software soll unter anderem bei US-Geheimdiensten wie CIA und NSA sowie der Bundespolizei FBI im Einsatz (gewesen) sein. Entsprechend kritisch werden Software und Unternehmen in Europa beäugt.