Was passiert mit Token, wenn Walletanbieter oder Kryptoverwahrer pleitegehen?
Es liegt nahe, dass auch Token-Dienstleister sich zukünftig mit Insolvenzen auseinandersetzen müssen. Was bedeutet es jedoch, wenn Wallet-Anbieter oder andere Kryptoverwahrer pleitegehen? Welche Rechte und Risiken haben private Token-Besitzer?
Token: Einfach in der Handhabe, aber nicht ohne Risiko
Token haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Sie sind in ein fest definiertes Ökosystem eingebunden. Das bedeutet, dass sie auf eine bestimmte Blockchain aufgebaut sind, innerhalb derer ihnen je nach Token-Art eine bestimmte Funktion zukommt. Da die Funktion des Tokens an sein Ökosystem und die spezifische Blockchain gebunden ist, sind Token außerhalb dieser zumeist nutzlos.
Es gibt verschiedene Formen von Token, die verschiedene Funktionen aufweisen und damit auch unterschiedliche Chancen und Risiken bergen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie in den Kontext einer Insolvenz geraten.
Grundsätzlich unterscheidet der Markt zwischen drei Arten von Token, wobei die Begriffe derzeit gesetzlich nicht normiert sind: die Currency-Token, die Utility-Token und die Security-Token. Currency-Token dienen als Zahlungsmittel. Utility-Token fungieren als digitale Gutscheine, die den Zugang zu einer Plattform und ihren Dienstleistungen garantieren. Mit dem Begriff Utility-Token erfasst man bisher Token, die keiner Finanzmarktregulierung unterliegen. Daher dürfen sie im Gegensatz zu Security-Token keine finanziellen Reize aufweisen wie beispielsweise eine Renditenausschüttung. Security-Token dagegen sind tokenisierte Assets. Sie sind Kapitalanlagen ähnlich wie Wertpapiere (etwa Aktien oder Schuldverschreibungen). Durch ihre Token-Struktur haben sie gegenüber traditionellen Kapitalanlagen jedoch den Vorteil, dass die Token-Herausgeber das Inverkehrbringen von Token nicht urkundlich verbriefen. Damit sind sie wesentlich flexibler – insbesondere ohne Intermediäre – zu handeln. Gleichzeitig entsteht dadurch jedoch ein nicht unbedenkliches Risiko für den Token-Besitzer. Denn da die meisten Blockchains zusätzlich auf Anonymität setzen, ist es oft schwierig, in einem Rechtsstreit überhaupt zu beweisen, dass man den Token je besessen hat – rechtlich gesehen ist sogar gar kein Besitz, also ein echtes in den Händen halten, an Token möglich.
Wenig rechtliche Absicherung im Ernstfall
Im Vergleich zur rechtlichen Sicherheit von Aktien oder anderen traditionellen Kapitalanlagen schneiden Token dementsprechend schlecht ab. Kaufe ich eine Aktie, erhalte ich dafür (Mit-)Eigentum an einer Urkunde (auch wenn diese meist bei einem Zentralverwahrer liegt). Das bezeugt gegebenenfalls zusammen mit den Aufzeichnungen des Verwahrers, dass ich der rechtmäßige Eigentümer bin. Blockchains und ihre Ökosysteme stehen jedoch bisher nicht unter staatlicher Aufsicht und sind faktisch nicht erfahrbar. Unser Rechtssystem billigt der Eintragung auf der Blockchain keinen Gutglaubensschutz zu. Für einen Token bekomme ich keine Urkunde, durch deren Besitz ich mich als Eigentümer ausweisen kann. Ich erhalte in der Regel lediglich zwei digitale Schlüssel: einen öffentlichen und einen privaten.
Der private Schlüssel ist besonders relevant, denn er ersetzt den Besitz am Token. Besitz wird hier allerdings dadurch definiert, dass ein Token-Inhaber durch seinen privaten Schlüssel alleinigen Zugriff auf seinen Token hat. Will ich in einem Rechtsstreit belegen, dass ich Inhaber des Token bin, müsste ich dafür meinen privaten Schlüssel teilen. Dann hätte ich aber nicht mehr alleinigen Zugang zum Token und wäre der Blockchain-Logik nach nicht mehr der (alleinige) Inhaber. Es wird deutlich: Nicht nur der noch fehlende Rechtsrahmen ist ein Risikofaktor bei Rechtsstreitigkeiten, sondern auch die Blockchain-Logik selbst.
Insolvenzen bei Walletanbietern – der rechtliche Super-GAU?
Noch verzwickter wird die Lage, wenn Tokenbesitzer ihre Token und Schlüssel in sogenannten Wallets aufbewahren. Wallet-Anbieter sind digitale Dienstleister, die die Schlüssel von Token-Inhabern aufbewahren, und über die Transaktionen getätigt werden. Wenn der Wallet-Betreiber jedoch zahlungsunfähig wird, kann das zu großen Problemen für den Token-Inhaber führen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Token-Inhaber seine Schlüssel selbst nirgendwo anders vermerkt hat, sondern nur in der Wallet gespeichert hat.
Die Rechte, die der Token-Inhaber bei einer solchen Insolvenz hat, sind bisher wenig beleuchtet und insbesondere nicht ausdrücklich geregelt. Im schlimmsten Fall sorgt eine Insolvenz des Wallet-Betreibers dafür, dass Werte blockiert sind oder Schlüssel verloren gehen und der Token-Inhaber deswegen den Zugang und – nach Blockchain-Logik – auch seine Inhaberschaft an den Token verliert.
Was kann ich tun, um meine Token bestmöglich zu schützen?
Die Rechtslage rund um Token und damit verbundene Insolvenzen ist derzeit noch recht schwammig. Der Staat ist sich dessen jedoch bewusst und adressiert die Herausforderungen, die mit Blockchains zusammenhängen. So veröffentlichte das Bundesministerium erst kürzlich einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Wertpapiere. Ziel des Entwurfes ist es, einen sicheren Rechtsrahmen für elektronische (und auch tokenisierte) Wertpapiere zu schaffen. Und auch die Europäische Union hat einen Vorschlag für eine Regulierung von Token und Token-Dienstleistern (MiCA) vorgestellt.
Solange diese jedoch nicht in Kraft getreten ist, gilt für Token-Besitzer, Eigeninitiative zu zeigen und sich einen möglichst klaren Überblick darüber zu verschaffen, ob und inwiefern das eigene Agieren im Zusammenhang mit Blockchains unter den Schutz von bereits bestehenden Regulierungen fällt.
Bei der Wahl des Wallet-Anbieters sollte zudem darauf geachtet werden, möglichst seriöse Anbieter zu wählen. Insbesondere, wenn man sich vor einer Insolvenz schützen will, ist das jedoch nicht einfach. Denn viele Anbieter sind recht junge Unternehmen, die noch keine starke Finanzdecke haben und daher ein größeres Risiko für Insolvenzen bergen. Sicherer wäre es deswegen, die Token auf eigener Festplatte zu verwalten, sodass zumindest die wertvollen Schlüssel bei Insolvenz des Kryptoverwahrers oder Wallet-Anbieters nicht verloren gehen. Alternativ können die Schlüssel auch ganz analog auf Papier dokumentiert und in einem Tresor verwahrt werden.
Auch wenn wir uns eine digitale Gesellschaft wünschen, dürfen wir nicht vergessen, dass aktuelle gesetzliche Regelungen diese bisher nur unzulänglich erfassen. Der Umgang mit Token bleibt demnach solange risikoreich, bis er vom Gesetzgeber reguliert wird.