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Analyse

Paypal verbietet Zahlungsgebühren und benachteiligt Händler

Ein Gesetz verbietet Händlern Gebühren für Zahlungsverfahren zu berechnen, mit einer Ausnahme: Paypal. Jetzt versucht das Unternehmen gleichzuziehen, das Ergebnis ist unbefriedigend.

Von Jochen G. Fuchs
3 Min.
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Paypal will verhindern, dass Händler Zahlungsaufschläge für Paypal-Zahlungen berechnen.(Foto: Paypal)

Viele Kunden haben sich in der Vergangenheit darüber geärgert, dass manche Onlineshops oder Onlineanbieter Aufschläge für die Bezahlung mit der gewünschten Zahlungsart berechnet haben. Ein neues Gesetz, das auf einer EU-Richtlinie basiert, untersagt jetzt Aufschläge für die meisten Zahlungsarten. Der Zahlungsanbieter Paypal scheint von der neuen Gesetzesregelung nicht betroffen zu sein. Während die Juristen noch darüber streiten, ob für Paypal noch Zahlungsaufschläge berechnet werden dürfen oder nicht, versucht Paypal mit einer Änderung seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen Tatsachen zu schaffen. Leider stellt sich Paypal dabei selbst ein Bein.

Darf für Paypal noch ein Zahlungsaufschlag berechnet werden?

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Die kurze Antwort: Nein, in der Regel darf kein Zahlungsaufschlag für Paypal berechnet werden. Das Gesetz verbietet zwar den Zahlungsaufschlag für Paypal nicht. Paypal untersagt seinen Händlern aber selbst einen Zahlungsaufschlag in den neuen AGB vom 9. Januar 2018.

Die lange Antwort: Auch wenn das Gesetz einen Zahlungsaufschlag für Paypal nicht namentlich verbietet, scheint Unsicherheit zu herrschen, ob ein Zahlungsaufschlag rechtlich noch zulässig ist. Auf Twitter wird unter Juristen rege diskutiert: Der Gesetzgeber hat im frisch hinzugefügten Paragrafen 270a im BGB Zahlungsarten aufgeführt, für die kein Aufschlag berechnet werden darf. Paypal wird namentlich nicht erwähnt. Wie dem Bericht des zuständigen Finanzausschusses zu entnehmen ist, wurde nach intensiven Beratungen entschieden, „den Gesetzesentwurf diesbezüglich nicht zu verändern und auch keine Ausweitungen auf 3-Parteien-Systeme und Paypal“ vorzunehmen.

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Der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzesentwurf lässt sich so interpretieren, dass das Verbot nicht auf Paypal ausgeweitet werden sollte. Leider bezahlt aber ein Kunde bei der Nutzung von Paypal nicht nur per Paypal-Guthaben, was nach den Buchstaben des Gesetzes „E-Geld“ wäre, sondern auch mit Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Eine Paypal-Zahlung könnte somit von Juristen auch als Überweisung, Lastschrift oder Kreditkartenzahlung interpretiert werden.

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Und damit wäre es rechtlich nicht mehr zulässig, einen Zahlungsaufschlag zu akzeptieren. Aus Händlersicht ist diese komplette Diskussion überflüssig, denn Paypal untersagt den Händlern Zahlungsaufschläge. Leider nicht allen.

Paypal möchte auch frei von Zahlungsaufschlägen sein (meistens): Die AGB-Änderung

Zum 9. Januar hat Paypal im Abschnitt 5.4 seiner AGB Händlern untersagt, einen Zahlungsaufschlag (Surcharging) zu berechnen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann von Paypal mit der Sperre des Händlerkontos geahndet oder dem Verlust von Sonderkonditionen werden.

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Damit möchte Paypal verständlicherweise verhindern, dass das Zahlungsverfahren im Vergleich zu den gesetzlich gebührenbefreiten Zahlungsverfahren schlechter dargestellt wird, und dass Umsätze verloren gehen. Im Vergleich zur Kreditkarte sind die Paypal-Provisionen höher, die Zahlungsart bei Kunden aber beliebter. Paypal hat etwas zu verlieren.

Leider ist Paypal inkonsequent in der Umsetzung seiner Bemühungen. Denn einzelnen Händlern wird gestattet, weiterhin einen Aufschlag zu erheben. Bekannte Beispiele sind die Deutsche Bahn und Lufthansa.

Eine Bahn-Sprecherin sagte gegenüber der Welt: „Die Deutsche Bahn wird bei Paypal-Zahlungen ab 50 Euro weiterhin ein Zahlungsmittelentgelt erheben.“ Paypal bestätigte der Welt indirekt die Darstellung der Bahn und teilte der Zeitung mit, die Änderung der Nutzungsbedingungen zum 9. Januar gelte nur für Händler, deren rechtliche Beziehung zu Paypal über die allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sei.

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Paypals Inkonsequenz schadet dem Image und verärgert Kunden wie Händler

Wenn Kunden sich darauf verlassen können, dass Paypal eine kostenfreie Zahlungsart ist, und kein Händler Aufschläge berechnet – dann ist das gut für Paypals Image. Schlecht für das Image ist es hingegen, wenn der Kunde nicht mehr nachvollziehen kann, wieso bei einem Händler Gebühren berechnet werden und bei einem anderen nicht. Das Thema der gesetzlichen Regelung von Zahlungsaufschlägen ist präsent in den Medien, Kunden werden zukünftig kein Verständnis mehr für Zahlungsaufschläge aufbringen.

Händler werden wenig Verständnis dafür haben, dass große Unternehmen wie Lufthansa und die Deutsche Bahn von den generellen Regelungen ausgenommen werden. Das verschafft einzelnen Händlern unfaire Wettbewerbsvorteile. Sonderkonditionen für Gebühren in bilateralen Verträgen sind in der Branche üblich, die Spielregeln komplett zu Gunsten einiger weniger Händler zu verändern,  hingegen nicht.

Unter Umständen werden Gerichte dieses Problem beseitigen, sollte durch die Rechtsprechung festgestellt werden, dass auch für Paypal keine Zahlungsaufschläge berechnet werden dürfen.

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Kommentare (1)

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TobyM

„Paypals Inkonsequenz schadet dem Image und verärgert Kunden…“

…der Händler, die Surcharging einsetzen. So wär’s richtiger. ;) Denn: Kunden nutzen PayPal gern. Ich kenn‘ kaum einen (digital native), der ein anderes Zahlungsverfahren vorzieht. PayPal ist für die meisten eben am unkompliziertesten und gleichzeitig (Eindruck) problemfrei. Das Amazon der Bezahldienste… Da kann selbst giropay, sofortüberweisung & Co. nicht richtig mithalten.

Der Gearschte ist jedoch NUR der Händler. Als Kunde bringe ich das Surcharging nicht mit PayPal (negativ) in Verbindung, da ist die Meinung: Von irgendwas müssen die ja leben. Bietet ein Händler PayPal nicht an, muss er mich schon anders überzeugen – was auch Geld kostet, denn günstige Preise oder Konversionsoptimierung fallen nicht vom Himmel, genauso wie „unique“ Produkte.

Wenn ein Händler tatsächlich mal surchargt, wie z. B. die Bahn, denke ich mir als Kunde meist nur: „Was ein Korinthenkacker wegen der paar Prozent so ein G’schiss zu machen. Der hat’s wohl echt nötig, … (Gedankenfortsatz: …soll er halt vernünftig kalkulieren WIE ANDERE AUCH!)“ Achso, das ist übrigens keine positive Verbindung. ich hab‘ wegen sowas auch schon den Kauf abgebrochen, wenn beim Checkout noch Versandkosten, „nicht entfernbare Servicedienstleistungen“ oder nochmal verteuernde Aufschläge (PayPal ;) ) hinzukamen.

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