Paypal und Sofortüberweisung – BGH schafft bald Klarheit bei Gebühren
Eine Extra-Gebühr fürs Bezahlen per Paypal oder Sofortüberweisung? Ob manche Unternehmen ihre Kunden beim Einkaufen oder Buchen im Internet wegen der gewählten Zahlungsart zu Recht zur Kasse bitten, ist unklar – aber nicht mehr lange. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der am Donnerstag über die Frage verhandelte, will das Urteil am 25. März nächsten Jahres verkünden. Angestoßen hat das die Wettbewerbszentrale mit einer Klage gegen das Münchner Fernbus-Unternehmen Flixbus. (Az. I ZR 203/19)
Flixbus erhebt laut einer Sprecherin inzwischen keine Gebühr mehr für Zahlungen via Paypal und Sofortüberweisung. Den Wettbewerbsschützern, die nach eigenen Angaben auch Beschwerden über andere Internetseiten erreichen, geht es aber um Rechtsklarheit insgesamt. Kunden sollen nicht erst beim Bezahlen auf überraschende Zusatz-Kosten stoßen. Und bei den Unternehmen sollen für alle dieselben Bedingungen gelten.
Paypal und Sofortüberweisung außen vor?
Grund für die Unsicherheit ist eine neue Vorschrift, mit der der deutsche Gesetzgeber Anfang 2018 eine EU-Vorgabe umgesetzt hat. Paragraf 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch verbietet Entgelte fürs Bezahlen per Banküberweisung, Lastschrift oder Kreditkarte. Paypal und Sofortüberweisung werden nicht erwähnt. Fallen sie trotzdem unter die Vorschrift? Flixbus verlangte für beide Zahlungsarten eine Gebühr, die Höhe war nach dem Fahrkartenpreis gestaffelt.
Das Zahlen per Paypal funktioniert mit elektronischem Geld, dafür brauchen beide Seiten ein Paypal-Konto. Hat der Zahler nicht ausreichend Guthaben, zieht Paypal den Betrag per Lastschrift oder Kreditkarten-Abbuchung ein. Die Sofortüberweisung ist im Grunde eine Banküberweisung. Allerdings schaltet sich ein Anbieter, die Sofort GmbH, dazwischen, informiert den Empfänger über die Bonität des Kunden und löst die Überweisung aus. Dadurch soll es schneller gehen. Für beide Dienste zahlt zunächst einmal der Händler je Transaktion.
Die Sofort GmbH, die seit 2014 zur schwedischen Klarna-Gruppe gehört, hat nach eigener Auskunft keinen Einfluss darauf, in welcher Form diese Kosten an den Kunden weitergegeben werden. Paypal hingegen sieht sich dem Prinzip verpflichtet, dass das Bezahlen für den Käufer gebührenfrei ist. Im Januar 2018 wurden laut Paypal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Seither sei es Händlern verboten, ihren Kunden Aufschläge für die Nutzung von Paypal zu berechnen. Laut Wettbewerbszentrale kommt es trotzdem noch zu Verstößen.
Sind Gebühren zulässig?
Das Landgericht München I hatte Flixbus im Dezember 2018 untersagt, weiter Extra-Gebühren zu kassieren. Das Münchner Oberlandesgericht hingegen erklärte die Entgelte im Oktober 2019 für zulässig.
Nun haben die BGH-Richter das letzte Wort. Die entscheidende Frage werde sein, ob das Geld für die reine Überweisung oder Lastschrift verlangt werde – was verboten wäre – oder für eine zusätzliche Dienstleistung, sagte der Senatsvorsitzende Thomas Koch.
Der BGH-Anwalt der Wettbewerbszentrale sprach sich dafür aus, dabei die Sicht des Verbrauchers zugrunde zu legen. Dieser wolle bei der Sofortüberweisung zuallererst, dass das Geld überwiesen werde. Die Bonitätsprüfung liege hauptsächlich im Interesse des Händlers.
Dagegen zählte die BGH-Anwältin von Flixbus auch Vorteile für den Verbraucher auf. Außerdem sei niemand auf die Zahlung per Paypal oder Sofortüberweisung angewiesen. Würden die Kosten dafür auf alle Kunden umgelegt, würden aber auch diejenigen belastet, die nur die klassischen und ausdrücklich gebührenfreien Zahlungsarten nutzten. dpa
Wer hat denn die PayPal-Gebühren verboten? ;-)
Es ist ja schön, wenn sich Verbraucherschützer für den Kunden einsetzen, aber daß PayPal es per AGB versucht, uns Händlern die Gebühren nicht weiterreichen zu dürfen, weil sie Angst haben, daß der Kunde dann nicht mehr bezahlen möchte (weil er plötzlich sieht, wie teuer es wird)… und dann noch die Verbraucherschützer sich hinter PayPal & Co stellen: „Nein, bloß keine Gebühren, der Kunde ist König!!“ und sich gar keine Gedanken darüber macht, was diese ganzen Zahlungsdienstanbieter an Gebühren schluckt. Unglaublich!
Das ist fehlendes Kapital für Innovationen, Mitarbeiter & Co.! Und es interessiert mich nicht, ob ich das von der Steuer absetzen kann: Das Geld ist weg!
Warum dürfen wir Händler die Gebühren nicht weiter reichen? Es gibt zig Kunden, die die Gebühr sogar freiwillig zahlen – warum auch immer. Selbst der sogenannte Käuferschutz ist ein Witz (vermutlich nur deshalb & weil es kein Vertrauen mehr in der Gesellschaft gibt), denn letztendlich sagt PP: Dann besorgen Sie sich einen Anwalt! (Geld & Ware ist weg – prima – alles schon erlebt).
Zugegeben, PP (& leider auch die Verbraucherzentralen) hat/haben ein super Marketing, sodaß die Kunden gar nicht mehr wissen, daß wir hier sowieso und einzig nur nach dem BGB handeln und nicht nach PP-Recht.
Bei UVPs kann ich nicht den Preis anheben und die Gebühr dort mit reinpacken, das geht schön von unserer Marge ab oder kaufen Sie den Artikel teurer als UVP? Bei Ticketpreisen können Sie es machen.
Huch, wehe, der Kunde bestellt und zahlt aus dem Ausland, je nachdem welches… uiuiui, da freut sich PP.
Und ja, jetzt wird sich PP freuen: Biete ich PP nicht an, sind es gleich bis zu 80% weniger Kunden.
Weil, was haben wir gelernt: Hah!! Der Händler ist nicht seriös, kauf da bloß nicht ein!!!
Und was machen die Deutschen: Paydirekt. Endlich. Nach Jahren.
Oh, halt: „Ich“ soll mehrere Banktermine vereinbaren, damit man mir „meine“ Gebühren nennen kann und soll für die Shopintegration einmalig & jährlich um die 150-200 Euro zahlen?? Geht’s noch?
PP macht es doch vor, wie einfach es geht.
Oh, es wurde stillschweigend die Echtzeitüberweisung eingeführt. Ohje, da muß der Kunde aber eine Gebühr zahlen… Verbraucherschützer, könnt ihr daß nicht den Händlern auflegen!!!? Bitte bitte bitte!!!
Schön wäre es, wenn man auch von den Verbraucherzentralen nicht immer gleich als unseriös dargestellt würde und wenn der Kunde eine andere Zahlungsart als Banküberweisung möchte, dann soll ER bitte dafür auch zahlen! Mit der Banküberweisung haben wir Händler unser Soll erfüllt. Dann sorgt, daß die Banken das Geld schneller hin und herschicken, sie können es ja.
Alles andere ist doch unseriös und intransparent (viele Kunden wissen z.B. gar nicht, wie sie eben gezahlt haben – „Ach, das war PP? Aber das war doch mein Konto?“ und das es Gebühren kostet.
Warum hat denn PP das „Geld senden für Freunde/Familie“ so tief versteckt und macht extra noch einen Hinweis, daß es keinen Käuferschutz gibt?? Na, wer kommt drauf? Richtig, weil sie damit keine Gebühren erhalten.
Noch etwas schönes: PP-Betrag wird storniert, der Kunde erhält sein Geld zurück. Was macht PP? Die behalten mal locker die 35 Cent, die neben dem prozentualem Wert anfallen.
Verbraucherschutz heißt auch, aufklären was die einzelne Zahlungsart für Kosten verursacht.
Oder hat PP eine solch‘ große Lobby, daß die Verbraucherschützer… Ne, oder?
Ich habe nichts gegen andere Zahlungsmöglichkeiten, aber laßt uns die Gebühren bitte an die Kunden weiterreichen dürfen.
Ist so vergleichbar wie mit dem Datenschutz: Corona-App – bloß, nicht. Ist alles freiwillig, da gebe ich nichts an!!!
Aber das restliche: Smartphone, PC, Software… nein, so dumm kann die Menschheit nicht sein und diese Daten offen legen, oder?
Schöne Feiertage :-)