
Bundesverkehrsminister fördert Wallboxen mit weiteren 100 Millionen Euro. (Foto: Opel)
Für über 300.000 Wallboxen liegen bereits Förderanträge vor, lässt das Bundesverkehrsministerium mitteilen. Das entspricht einem Fördervolumen von 270 Millionen Euro. Weil die Nachfrage auf hohem Niveau bleibt, stellt die Bundesregierung jetzt noch einmal 100 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können weitere 111.000 Wallboxen gefördert werden. Anträge auf die Förderung des Baus privater Ladestationen nimmt wie bisher schon die Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entgegen.
Bundesverkehrsminister freut sich über „goldrichtige Förderung“
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigt sich hocherfreut über die „enorme Nachfrage“, die zeige, dass sein Ministerium ”goldrichtig“ liege mit dem Förderprogramm. Tatsächlich darf die Wallbox-Förderung wohl als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden.
Schon am ersten Tag der Förderantragsannahme waren 16.000 Anträge eingereicht worden. In der ersten Woche wurde die KfW mit 85.000 Anträgen regelrecht geflutet. Das hatte zu einer zeitweisen Überlastung der Antragsannahme über das sogenannte Zuschussportal der KfW geführt.
Die Idee hinter der Förderung ist, dass der Großteil künftiger Ladevorgänge auf privaten Grundstücken stattfinden werde. Entsprechend fördert der Staat mit dem 900-Euro-Programm den Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses.
Das gilt es bei der Wallbox-Förderung zu beachten
Die Förderung ist indes nicht ohne Haken und Ösen. Ganz wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn des Vorhabens beantragt werden muss. Wer seine Wallbox schon gekauft, aber noch nicht installiert hat, schaut in die Röhre.
Lest hier: Fragen und Antworten zur privaten Ladestation im Überblick
Darüber hinaus muss die private Ladestation mit Ökostrom oder Strom aus der eigenen Fotovoltaik-Anlage betrieben werden. Zu guter Letzt darf sie nur eine maximale Ladeleistung von elf Kilowatt haben, und sie muss „intelligent zu steuern“ sein. Die Ladeleistungsbegrenzung lässt sich auch durch eine technische Drosselung einhalten.