Seit dem heutigen Dienstag, 24. November 2020, ist die Antragsphase für die Anfang Oktober angekündigte Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden offiziell möglich. Zuvor hatte die dafür zuständige Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) konkretisiert, welche Wallboxen unter die Förderung fallen. In der von der KfW veröffentlichten Liste finden sich die Geräte von bekannten Wallbox-Herstellern wie ABB, Keba oder Wallbe sowie der Autokonzerne Ford und VW.
900 Euro für Installation einer Wallbox
Wer sich für die Förderung in Höhe von bis zu 900 Euro interessiert, sollte einige wichtige Dinge beachten. So muss die Förderung vor Beginn des Vorhabens beantragt werden – die Wallbox darf man also erst nach Antragstellung kaufen. Darüber hinaus muss die private Ladestation mit Ökostrom oder Strom aus einer Photovoltaikanlage betrieben werden. Ebenfalls wichtig: Die Ladestation darf maximal elf Kilowatt Ladeleistung haben, und sie muss „intelligent zu steuern“ sein.
Lest hier: Fragen und Antworten zur privaten Ladestation im Überblick
Entsprechend finden sich unter den förderfähigen Wallboxen von VW zwar die ID-Charger-Versionen Connect und Pro, nicht aber die Basisversionen, wie Electrive schreibt. Darüber hinaus sind demnach auch bekannte Hersteller mobiler Ladestationen auf der Liste wie Juice Technology und Go-E, von denen jeweils nur die stationären Wallboxen gefördert werden.
Bei 11 kW Ladeleistung ist Schluss
Ebenfalls wichtig ist, dass Kunden sich bei einigen förderfähigen Wallbox-Modellen von einem Fachbetrieb schriftlich bestätigen lassen müssen, „dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt“. So steht es als Hinweis in der KfW-Liste. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Förderung nicht genehmigt wird. Eine Drosselung ist laut Electrive insbesondere bei Geräten der Hersteller Innogy, ABL, Newmotion oder Open-WB notwendig.
Der Artikel wurde am 24.11.2020 aktualisiert
Die Liste findet ihr unter dem Punkt „Was fördern wir“ und dann mit einem Klick auf „Zur Liste der geförderten Ladestationen“.
Also gleich im ersten Satz einen riesigen Fehler in der Formulierung gemacht:
„Wer sich für die Förderung in Höhe *von bis zu 900 Euro* interessiert…“
Es sind EXAKT 900,- € die man Förderung PRO Ladepunkt erhält, der mit je 11kW laden minimal und maximal laden darf und deren Installation durch eine Elektrofachfirma durchgeführt sein muss (sowie den genannten Ökostrom Tarif) und die MINDESTENS 900€ pro Ladepunkt inkl., Installation gekostet hat.
Eine größere Wallbox kann dabei durchaus auch 2 Ladepunkte darstellen.
Es ist tatsächlich nicht ganz so einfach.
Aus der Konditionenliste der KfW zitiert: „Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert.“
Beispiel: Ladestation mit zwei Ladepunkten (Schwellenwert 1.800 EUR), deren Gesamtkosten sich auf z. B. 1.500 EUR belaufen, wird mit 900 EUR bezuschusst. Ähnliches gilt für Ladestationen mit bspw. drei Ladepunkten.
Aber ja, grundsätzlich wird jeder Ladepunkt, der MEHR als 900 Euro gekostet hat – und die übrigen Voraussetzungen erfüllt –, mit 900 Euro bezuschusst.
Aber aufgrund der Ausnahmen würde ich nicht von einem „riesigen Fehler in der Formulierung sprechen“. Die Formulierung habe ich aufgrund obiger Rechnung absichtlich gewählt.
Allgemein an sich kein großes Problem, aber in diesem Fall wesentlich.
Wenn man jetzt z.B. eine preiswerte förderungsfähige Box um 500 € bis 600 € und Installationskosten von z.B: 150 € bis 200 € hat und damit UNTER 900 € liegt, bekommt man genau : 0,- € Förderung.
… ein „kleines“ aber sehr wichtiges Detail. ;)