Elektroautos: Bundesregierung fördert private Ladestationen mit bis zu 900 Euro

Ladeinfrastruktur für Elektroautos soll jetzt auch im privaten Bereich ausgebaut werden. (Foto: Shutterstock)
Mitte September hatte der Bundestag den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Wohnungseigentümer können demnach künftig „angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen“, wie es in dem Beschluss heißt. Jetzt hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Förderung privater Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden angekündigt.
„Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen“, sagte Scheuer im Rahmen der Eröffnung der sogenannten Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur. „Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher“, so Scheuer. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur soll den Plänen der Bundesregierung nach für eine schnelle Umsetzung der geplanten flächendeckenden Versorgung mit Ladestationen.
Ab dem 24. November können Anträge auf Förderung bei der KfW eingereicht werden. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Ausgezahlt wird das Geld nach Abschluss der Baumaßnahmen und gegen Vorlage entsprechender Rechnungen. Die KfW zahlt pauschal 900 Euro aus. Dazu müssen die Gesamtkosten des Vorhabens aber diese Summe überschreiten. Anderenfalls wird nicht gefördert. Werden bei einer Ladestation wiederum mehrere Ladepunkte eingebaut, dann gibt es den 900-Euro-Zuschuss pro Ladepunkt.
Ziel der angekündigten Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Dafür soll mithilfe des Zuschusses eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich geschaffen werden. Gefördert werden laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur BMVI zum einen die Ladestation (Ladeleistung von elf Kilowatt) und ein intelligentes Steuerungssystem sowie der Netzanschluss. Außerdem sollen auch notwendige Arbeiten für die Installation, etwa Erdarbeiten, bezuschusst werden.
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