Rauchen schadet dem Beruf: Frau wird wegen Kippenpausen gekündigt
Ihre Zigarettenpausen haben eine Frau den Job gekostet. Das Portal Human Resources beschreibt anhand eines Falls aus Thüringen, welche Auswirkungen undokumentierte Rauchpausen für Arbeitnehmer:innen haben können.
Pikanterweise ereignete sich der Fall im Arbeitsamt. Einer langjährigen Mitarbeiterin des Amts wurde die Kündigung ausgesprochen, da es große Unregelmäßigkeiten bei ihren Arbeitszeiten gegeben habe, erklärt das Portal. An insgesamt drei Tagen habe die Raucherin „keine einzige Pause, sondern lediglich Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit gebucht“. Dies habe zu einem Verdacht der Arbeitszeitmanipulation geführt. Die Frau sollte sich erklären.
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation in Rauchpausen
Die Raucherin räumte ein, dass sie entsprechende Zigarettenpausen benötige, berichtet das Portal weiter. Zudem habe sie Reue gezeigt und angegeben, dass sie danach jede einzelne Raucherpause minutiös aufgezeichnet habe. Doch zu spät: Der Frau wurde fristlos gekündigt. Dieser Fall aus dem Jahr 2019 war damit jedoch nicht beendet.
Der Fall ging vor das Landesarbeitsgericht Thüringen. Die Richter:innen bestätigen das Urteil und damit auch die Kündigung. Die Begründung des Gerichts im Wortlaut: „Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem eine beschäftigte Person vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum ihre Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, stellt eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung dar und erfüllt an sich den Tatbestand des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs 1 BGB.“ Dieser Paragraf des Bürgerlichen Gesetzbuchs behandelt das Thema fristlose Kündigung.
Auch die „hartnäckige Missachtung der Anweisung, bei Raucherpausen auszustempeln“, genüge, um eine außerordentliche Kündigung auszusprechen, geht aus dem Urteil vom 3. Mai 2022 hervor. Damit verliert die Raucherin wegen ihres „Schludrians“ den Job, fasst Human Resources den Fall zusammen.
Das sagt das Gesetz zu Zigarettenpausen
Arbeitsrechtlich gibt es eine klare Regelung zu Rauchpausen: Diese sind grundsätzlich nicht im Gesetz verankert. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Zigarettenpausen haben. Wenn die Arbeitszeit von sechs Stunden pro Tag überschritten wird, ist jedoch eine sogenannte Erholungspause erlaubt. In dieser Pause darf dann geraucht werden. Das kann jedoch von Unternehmen zu Unternehmen variieren, erklärt das Portal arbeitsrechte.de.
Dieses Denken in Arbeitszeit und Pausenzeit ist total antiquiert. Manchmal hat man bei Abstand zur Arbeit (beim Rauchen) noch eine Idee, die man danach umsetzen kann. Oder man ordnet nochmal alles. Andersrum kann man vorm Computer sitzen und nur prokrastinieren, weil man keine Ideen mehr hat.
Der Mensch ist keine Maschine, die nur Leistung erbringt, wenn er vorm Computer sitzt.
Träum weiter und leb in der Kreativblase. Der Großteil der Arbeitsplätze ist nach wie vor stupide und die Arbeitszeit sehr wohl genau messbar. Insbesondere in der Verwaltung (Arbeitsamt) geht es oft nur darum Massenvorgänge zu bearbeiten. Dazu braucht es keinerlei Kreativität und somit ist jede Minute vor dem Rechner auch mit Arbeit füllbar.
Pausen in einem gewissen Rahmen machen bei den meisten Tätigkeiten insgesamt produktiver. Natürlich muss es „gerecht“ sein. Es gibt Firmen, die Nichtrauchern Extra-Urlaubstage geben. Ich habe mich auch mal mit einem Apfel in der Hand dazugesellt und die „Nichtraucherpause“ gemacht. Es gibt tausend Auflösungen.
Hier vermute ich, dass man diejenige aus anderen Gründen nicht mehr haben wollte, sodass man sie nicht einfing, sondern fortklagte.