Neuer Gesetzentwurf: So wenig könnte vom Recht auf Homeoffice übrig bleiben

Das "Recht auf Homeoffice" schwächt sich immer weiter ab. (Foto: Shutterstock)
Das neue „Mobile-Arbeit-Gesetz“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) liegt nun zur Abstimmung innerhalb des Kabinetts vor. Das will die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfahren haben.
Dem Vernehmen nach enthält das Gesetz Regelungen, die mit dem vollmundig versprochenen „Recht auf Homeoffice“, das Heil seit 2019 immer wieder gefordert hatte, nicht mehr viel zu tun haben. Statt 24 Tage Homeoffice nach Wahl des Arbeitnehmers festzuschreiben, will Heil nun weitaus weichere Rechtspositionen anbieten.
Neue Rechtsposition relativ weich angelegt
So soll sich das Recht der Arbeitnehmer vor allem darin manifestieren, dass sie ihren Wunsch nach Heimarbeit in strukturierter Form mit ihrem Arbeitgeber erörtern dürfen. Im Kern sollen Arbeitnehmer, die regelmäßig mobil arbeiten möchten, dem Arbeitgeber Beginn, Dauer, Umfang und Verteilung der mobilen Arbeit spätestens drei Monate vorher mitteilen müssen.
Der muss dann konkret auf die Wünsche des Arbeitnehmers eingehen und ernsthaft überlegen müssen, ob und wie den Wünschen möglichst entsprochen werden kann. Dabei soll die mobile Arbeit an Orten nach Wahl des Arbeitnehmers oder an mit dem Arbeitgeber vereinbarten Orten erledigt werden können.
Entscheidet sich der Arbeitgeber dann bei Abwägung aller Umstände dafür, gegen den Wunsch des Arbeitnehmers zu entscheiden, sollen sie das innerhalb von zwei Monaten schriftlich begründen. Erfolgt diese Ablehnung nicht, soll die mobile Arbeit für maximal sechs Monate als festgelegt gelten.
Es bleibt allerdings abzuwarten, ob Heil seinen neuen Entwurf überhaupt durch das Kabinett bekommt. So hatte etwa das Bundeskanzleramt einen Anfang Oktober präsentierten Entwurf nicht zur Erörterung in den Ressorts freigegeben. Die Hürde ist offenbar höher als man zunächst denken könnte. Selbst wenn der Kabinettsbeschluss gefasst werden würde, müsste das Gesetz noch das reguläre Verfahren mit Bundestag und Bundesrat passieren.
Weitere Rechtsverhältnisse sollen geregelt werden
Dabei geht es im neuen Gesetzentwurf nicht nur um das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Vielmehr sollen auch Rechtsverhältnisse etwa zum Versicherungsschutz oder zur steuerlichen Behandlung geklärt werden. Den Tarifpartnern soll es gestattet werden, weitergehende Regelungen zu treffen. Arbeitsschutz soll auch im Homeoffice gelten.
Umgekehrt will Heil aber auch die Situation rechtlich verhindern, dass Arbeitgeber ihre Belegschaft gegen deren Willen ins Homeoffice zwingen.