Recht auf schnelles Internet könnte später kommen als geplant

Die Ressortabstimmung laufe noch, sagte eine Sprecherin des Bundesdigitalministeriums. Ab dem 1. Juni sollen die Vorgaben für einen Rechtsanspruch gelten, dafür ist auch noch das grüne Licht von einem Bundestagsausschuss und vom Bundesrat nötig. Die Institutionen haben in dem Monat nur wenige Sitzungstermine, an denen auch noch Sachverständige angehört werden sollen. Zudem brauchen die zuständigen Politiker Beratungszeit.
Nach Lesart der oppositionellen Unionsfraktion im Bundestag ist dieser Zeitplan nicht mehr haltbar – und auch aus Branchenkreisen heißt es, dass es „sehr, sehr knapp“ werde. Die Ampelkoalition habe „ihr erstes richtiges Projekt im Bereich der digitalen Infrastruktur verbummelt“, sagt die Vize-Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU).
Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes Ende 2021 bekamen Bundesbürger erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet im Festnetz. Die genaue Höhe dieser Untergrenze regelt eine Verordnung, deren Entwurf die Bundesnetzagentur im März vorgelegt hat. Dem Vorschlag zufolge soll überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sein.
In den allermeisten Haushalten ist derzeit deutlich mehr möglich, auf dem Land und am Stadtrand ist der Zugang zum Internet bisweilen aber noch schlechter – den dortigen Bewohnern würde so ein Minimum also helfen. Sie könnten bei der Bundesnetzagentur den Rechtsanspruch geltend machen und einen besseren Internetzugang einfordern – danach könnte die Bonner Behörde die Verlegung von Leitungen veranlassen.
Positiv an dem Recht auf schnelles Internet ist zudem, dass es sich an der durchschnittlichen Internetnutzung in Deutschland orientiert. Da der Netzausbau insgesamt vorankommt und die Nutzer immer bessere Verträge buchen, wird auch das für den Rechtsanspruch geltende Minimum Jahr für Jahr steigen.
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