Arbeitsweg-Winteredition: Was du über deine Rechte und Pflichten wissen solltest
Wer im tiefsten Winter das Auto von zentimeterdickem Schnee befreien oder an der Bus- oder Bahnhaltestelle in der klirrenden Kälte auf die öffentlichen Verkehrsmittel warten musste, wird sich die Frage sicherlich schon gestellt haben: Kann ich nicht einfach zu Hause bleiben? Schließlich ist der Arbeitsweg dank des Winters häufig eine Herausforderung.
Diese Regelungen zum Arbeitsweg im Winter müsst ihr kennen
Dieser Frage ist auch das Portal Stepstone nachgegangen. Zunächst die schlechte Nachricht für alle Arbeitnehmer:innen. Auch im Winter liegt die Verantwortung bei euch, rechtzeitig an der Arbeit zu erscheinen. Das gilt auch dann, wenn der Weg durch Glätte, Schnee oder andere Herausforderungen erschwert wird.
Laut Gesetz müsst ihr alle zumutbaren Aufwände auf euch nehmen, um an der Arbeit zu erscheinen. Dazu zählt etwa der Wechsel auf das öffentliche Verkehrsnetz bei glatten Straßen. Solltet ihr diese Optionen nicht ausreizen und einfach eurer Arbeit fernbleiben, müssen euch eure Arbeitgeber:innen für diese Zeit auch nicht bezahlen.
Sie können stattdessen von euch verlangen, das Defizit eurer Arbeitszeit mit Überstunden abzubauen, damit ihr am Ende des Monats nicht weniger Gehalt bekommt. Sollten die Straßen dicht und das öffentliche Verkehrsnetz ausgefallen sein, könnt ihr in Absprache mit euren Arbeitgeber:innen aber im Homeoffice arbeiten. Natürlich ist das nur in Unternehmen möglich, in denen die Arbeit von zu Hause eine Option ist.
Sobald sich die Wetterbedingungen absehbar verschlechtern, solltet ihr eure Arbeitgeber:innen vorwarnen. Wenn ihr schon vorab darum bittet, die Zeit im Homeoffice zu verbringen, schont das die Nerven beider Parteien. Sollte der Wintereinbruch plötzlich erfolgen und alle überraschen, solltet ihr euch schnellstmöglich mit euren Vorgesetzten austauschen, um eine passende Lösung zu finden.
Gerade in Unternehmen, in denen auch im Freien gearbeitet werden muss, kann es dazu kommen, dass Arbeitgeber:innen den Betrieb aufgrund der Wetterbedingungen einstellen. Wie Stepstone betont, liegt das aber allein in der Entscheidungsgewalt der Arbeitgeber:innen. Mitarbeiter:innen können nicht selbst entscheiden, die Arbeit niederzulegen, wenn es schneit oder die Straßen vereist sind.