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Schnellladegesetz: Alle 30 Kilometer eine Lademöglichkeit

Am Donnerstag hat der Bundestag gegen die Stimmen von AfD und FDP das Schnellladegesetz beschlossen. Das Gesetz regelt die Bedingungen für die Ausschreibung 1.000 geförderter Ladestationen bundesweit.

3 Min.
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EnBW plant in NRW einen Schnellladepark mit 52 Säulen. (Bild: EnBW)

1.000 Standorte für die schnelle Energieaufnahme batterieelektrischer Autos sollen durch private Betreiber, aber mit öffentlicher Förderung errichtet werden. Das ist nicht neu.

Gesetz regelt Flächendeckung und Bedarfsgerechtigkeit

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Unklar war bislang aber, wie die Bedingungen für diesen Ausbau der Infrastruktur gestaltet sein würden. Diese Klarheit schafft nun das neue Schnellladegesetz, wobei vor allem die unscharfen Begriffe der Bedarfsgerechtigkeit und der Flächendeckung eine politische Festlegung erhalten. An bundesweit 1.000 Standorten sollen demnach jeweils mehrere Schnellladesäulen mit über 150 Kilowatt Ladeleistung entstehen. Die sollen im Fernverkehr die Langstreckentauglichkeit von Akku-Fahrzeugen erhöhen.

Da es schwierig ist, mit 1.000 Standorten eine echte Flächendeckung zu erreichen – es existieren etwa 14.000 Tankstellen für Verbrennerfahrzeuge – definiert sich Flächendeckung nach dem neuen Gesetz eingeschränkt. So sollen E-Autofahrer innerhalb von zehn Minuten einen Schnellladepunkt erreichen können. Daraus errechnen die Politiker im Fernverkehr einen Abstandskorridor zwischen 15 und 30 Kilometer, der zwischen zwei Ladepunkten akzeptabel erscheint.

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In der konkreten Planung soll dabei der zehn bis dreißig Minuten erfordernde Ladevorgang selbst insofern Berücksichtigung finden, als dass der Ausbau so gestaltet wird, dass Nutzer im regulären Betrieb maximal fünf Minuten Wartezeit bis zum Start ihres Ladevorgangs einplanen müssen. Maximal 15 Minuten Wartezeit in Stoß- und Ferienzeiten sollen erreicht werden.

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Abstrakt definiert sich Flächendeckung danach als erreicht, wenn alle Fahrzeugführer eines rein strombetriebenen Fahrzeugs damit bundesweit alle Strecken „ohne erhebliche Umwege“ zurücklegen können. Für den bedarfsgerechten Ausbau reicht es indes nicht, schlicht ein 30-Kilometer-Raster über die Republik zu legen. Es müssen Unterschiede zwischen ländlichen und urbanen Gebieten gemacht werden.

Ausschreibung wird Mischregionen als Lose definieren

Über die Ausschreibungsbedingungen wird es möglich sein, wirtschaftlich attraktive Ballungsgebiete mit ländlichen Regionen zu Losen zusammenzufassen. Mindestens 18 dieser Lose sollen bundesweit Gebietskonglomerate definieren, in denen der private Betreiber, der sich bewirbt und dann den Zuschlag erhält, den definierten Ausbau sicherstellen muss.

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Für das Projekt bringt der Bund bis zu 1,9 Milliarden Euro auf. Die konkrete Summe ergibt sich erst mit dem Ergebnis der Ausschreibungen.

Bundesverkehrsministerium muss den Ausbau umfassend per Bericht begleiten

Das Bundesverkehrsministerium wird alle zwei Jahre einen Zustandsbericht vorlegen. Der soll Auskunft geben über die jeweils erreichte Flächendeckung, den Betrieb und die technische Ausstattung der Schnellladestandorte. Ebenso soll er weitere Bedarfe über die Auslastung der Infrastruktur erkennbar machen sowie eventuelle Hürden und Anpassungserfordernisse listen.

Teil des Berichts wird auch die Aufschlüsselung sein, welcher Anteil der öffentlich zugänglichen Ladepunkte eigenwirtschaftlich betrieben wird und wo noch Wirtschaftlichkeitslücken verbleiben. Auf der Basis des Berichts wollen die Parlamentarier gezielt mitwirken.

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Mehr zum Thema: Elektromobilität: Das Ende des kostenlosen Ladens

Förderung ist als Anschubfinanzierung gedacht

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist – ebenso wie der Ausbau des Tankstellennetzes – generell eine Aufgabe der Wirtschaft. Mit ihrem Masterplan Ladeinfrastruktur von 2019 erkennt die Bundesregierung indes an, dass zu einem so frühen Zeitpunkt noch keine betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in Schnellladeinfrastruktur möglich ist. Zu gering sind die Gewinnmöglichkeiten und zu unsicher ist die Prognose der Zunahme der potenziellen Abnehmer. Deshalb will die Regierung den Übergang zur Elektromobilität mit Fördergeldern forcieren.

Während sich der Verband der Automobilwirtschaft (VDA) über den Vorstoß freut, zeigt sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) skeptisch. Für den BDEW ist unklar, wie ein geförderter Ausbau mit einem Ausbau unter Wettbewerbsbedingungen zusammenspielen könne. Der Verband befürchtet einen Ausbau nach Plan – also nach Verfügbarkeit von Fördermitteln. Das könne den Ladesäulenausbau eher bremsen, denn – wie beabsichtigt – beschleunigen.

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Unstrittig dürfte sein, dass das Schnellladen von Elektroautos der kritische Faktor für die Akzeptanz der Elektromobilität ist. Nach Angaben des Verkehrsministeriums gibt es aktuell erst rund 800 Ladepunkte mit mehr als 150 Kilowatt Ladeleistung. Das entspricht nur 2,4 Prozent aller öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland.

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