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Schutz vor Überwachung: Bundesregierung plant neue Regeln für Arbeitgeber und Angestellte

Die Überwachung von Beschäftigten und die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten soll in Zukunft stärker reglementiert werden.

Quelle: dpa
2 Min.
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Welche Fragen sind beim Bewerbungsgespräch erlaubt? Das will die Bundesregierung prüfen. (Foto: Shutterstock-AntonioDiaz)

Dieses Vorhaben der Bundesregierung geht aus einer Liste mit Vorschlägen für einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz hervor, der bis zum Herbst vorliegen soll.

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In dem vom Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium erarbeiteten Papier heißt es laut Deutscher Presse-Agentur: Die nach geltendem Recht in Ausnahmefällen möglichen verdeckten Überwachungsmaßnahmen eines Arbeitgebers sollten künftig nur noch dann erlaubt sein, „wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären“.

Es muss Orte und Zeiten geben, in denen Mitarbeiter nicht beobachtet werden

Für die offene Videoüberwachung sowie für die Ortung von Beschäftigten sollen Bedingungen vorgegeben werden, die sicherstellen, dass es für die Beschäftigten auch Orte und Zeiten gibt, wo sie nicht vom Arbeitgeber beobachtet werden. Aktuell gilt das grundsätzliche Überwachungsverbot lediglich für Räume wie Toiletten und Umkleiden.

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Zwar bedarf die Kameraüberwachung in der Regel des Einverständnisses der Mitarbeiter. Allerdings fällt es Beschäftigten, vor allem wenn sie in der Bewerbungsphase oder neu in einem Unternehmen sind, oft schwer, den Wunsch des Arbeitgebers nach Überwachung oder der Verarbeitung von Daten abzulehnen. Das kann auch die Nutzung von Fotos für das Intranet oder die Website der Firma betreffen. Arbeitsminister Hubertus Heil und Innenministerin Nancy Faeser überlegen daher, die Anforderungen an die Freiwilligkeit der Einwilligung konkreter zu fassen als bisher.

Welche Fragen in Bewerbungsgesprächen erlaubt sind, will die Politik prüfen

Genauer geregelt werden soll wohl außerdem, welche Fragen im Bewerbungsgespräch nicht erlaubt sind und welche Tests im Auswahlverfahren durchgeführt werden dürfen. Völlig offen lässt die Ideensammlung der zwei SPD-Minister dagegen noch, ob es zusätzliche Regelungen zum Schutz privater Daten bei der dienstlichen Nutzung privater Handys und Laptops geben soll. Ob es hierzu noch weiterer Maßgaben bedarf, soll dem Papier zufolge erst noch geprüft werden.

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Zu den Vorschlägen soll es dem Vernehmen nach noch in diesem Monat Gespräche mit Verbänden, Betriebsräten und anderen relevanten Akteuren geben. Die Grünen hatten bereits 2011 – damals in der Opposition – einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen“ vorgelegt.

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