Skype und Onedrive: Microsoft verbietet Pornografie und anstößige Sprache

(Foto: Shutterstock)
Microsoft sichert sich mit neuen Geschäftsbedingungen für seine Cloud-Dienste Skype, Xbox Live, Bing und Onedrive künftig das Recht, „unangemessene Inhalte“ der Nutzer zu entfernen. Die neuen Bedingungen gehen vermutlich auf das umstrittene US-Gesetz Fosta (vorher Sesta, der Allow States and Victims to Fight Online Sex Trafficking Act of 2017) zurück, mit dem eigentlich Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung bekämpft werden sollen. Dieses macht Betreiber digitaler Dienste unter Umständen für dort gehostete Inhalte verantwortlich, weswegen Google bereits Pornos von Sexarbeitern gelöscht hat.
Skype und Onedrive: Schneidet Microsoft Videochats mit?
Der Bürgerrechtler Jonathan Corbett hatte als erster über die neuen Bedingungen geschrieben. Darin steht, dass sich Nutzer an Microsofts Code of Conduct halten müssen und bei Verstößen dagegen im Extremfall gesperrt werden. Verboten sind künftig Nacktheit, Bestialität, Pornografie, anstößige Sprache, verherrlichende Gewaltdarstellungen und kriminelle Aktivitäten. Die recht unklaren Begriffe wie „verherrlichende Gewaltdarstellungen“ (graphic violence) oder „beleidigende Sprache“ werden nicht näher definiert, was in der Praxis zu Problemen führen könnte.
Microsoft kann bald Skype-Gespräche belauschen. (Bild: Microsoft)
Fraglich ist also, ob Nutzer bei enger Auslegung der Geschäftsbedingungen künftig noch pornografische Gespräche über Skype führen dürfen. Microsoft behält sich überdies vor, die Einhaltung der Regeln selbst zu überprüfen. Dies dürfte weniger durch Mitarbeiter geschehen, die die Inhalte manuell durchsehen, sondern vor allem durch Algorithmen, die anstößige Inhalte selbstständig erkennen und melden. Möglicherweise werden diese Vorschläge dann noch durch Mitarbeiter manuell geprüft.
Microsoft kann Skype-Gespräche belauschen
Zu den Maßnahmen gehört auch, dass Microsoft künftig Skype-Gespräche mithören kann. Das ist insofern interessant, weil über Skype geführte Gespräche in Deutschland am Anfang der Überlegungen zur sogenannten Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) standen, da der Voice-over-IP-Dienst keine Abhörmöglichkeit für die Behörden vorsieht. Anders als bei Telefonanlagen ist keine Schnittstelle nach ETSI-Standard vorgeschrieben. Skype bietet bislang keine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an.
Autor des Artikels ist Hauke Gierow.