Smart-E-ID: Digitale Ausweisfunktion soll 2023 online gehen
Am 01. September 2021 ist das Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät in Kraft getreten – und damit der gesetzliche Rahmen für etwas geschaffen, das eigentlich schon 2020 für alle Bürger:innen nutzbar hätte sein sollen: Die digitale Ausweisfunktion Smart-E-ID.
Smart-E-ID: Rein digitale Ausweisfunktion braucht keine Ausweiskarte mehr
Ziel der Smart-E-ID-Funktion ist es, dass man Identitätsprüfungen im Internet ganz einfach über einen sechsstelligen Pin erledigen kann. Bisher mussten Nutzer:innen entweder immer wieder ihre Ausweiskarte mit dem Handy scannen, Ausweisnummern eingeben, oder an aufwendigem Videoverfahren teilnehmen, manchmal sogar mit menschlicher Unterstützung per Liveschalte.
All das soll jetzt aber tatsächlich ein Ende haben. Wie das zuständige Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI) gegenüber Medienvertreter:innen angekündigt hat, soll Smart-E-ID im zweiten Quartal 2023 online gehen und es Bürger:innen ermöglichen, sich ganz einfach online selbst auszuweisen.
Dafür muss lediglich einmal der Ausweis mit dem Smartphone gescannt werden, um die Daten zu übertragen. Ab dann wird das Dokument zumindest für Online-Identitätsprüfungen nicht mehr benötigt.
Verschiedene Varianten bei Ausweisfunktion für Galaxy S und andere Smartphone-Hersteller
Entscheidend für die Funktionalität von Smart-E-ID ist die Sicherheit der Daten. Dafür setzt man – wie Heise Online vergangenes Jahr berichtete – auf zwei Varianten: In der ersten werden die Ausweisdaten auf einem speziellen Sicherheitschip gespeichert und dort digital verwahrt. Das soll zunächst nur mit der Samsung-Galaxy-S-Reihe kompatibel sein.
Alle anderen Geräte speichern die Daten normal auf dem Smartphone-Speicher. Die kryptografische Verschlüsselung erfolgt dann über die Systemsoftware.
Durch technische Schwierigkeiten hatte sich der Start der digitalen Ausweisfunktion immer wieder verzögert. Die erste Pilotphase war im März 2022 gestartet, wann die zweite, an der auch die Öffentlichkeit teilnehmen kann, startet, ist noch nicht bekannt. Aber das BMI wirbt bereits für Teilnehmer:innen.
Laut der Ministeriumssprecherin war bisher der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber nicht in den Prozess mit einbezogen gewesen.