Apple-Patent will iPhone zur Rechenzentrale im Macbook machen
Ein erst kürzlich aufgetauchter Patentantrag Apples zeigt ein Macbook-Gehäuse mit Display, Tastatur und Akku. Unter dem Keyboard befindet sich eine Halterung, die ein iPhone aufnehmen kann. Dabei scheint das iPhone sowohl als Recheneinheit, aber zugleich auch als Touchpad zu fungieren.
Der Patentantrag wurde von Apple im Herbst 2015 bei der United States Patent and Trademark Office (USPTO) eingereicht, anschließend im September 2016 nochmals aktualisiert und am 23. März unter der ID 20170083048 erneut veröffentlicht.
Apple-Patent zeigt Touch ID im Display
Häufiger wurde in den letzten Jahren darüber spekuliert, ob Apple seinen Fingerabdrucksensor Touch ID in das Display verlagert, um so auf den klassischen Homebutton zu verzichten. Dem Unternehmen dürfte das neue Möglichkeiten beim Design und der Funktionalität des iPhone eröffnen.
Ein neues Apple-Patent zeigt jetzt, dass genau das vielleicht bald schon kommen kann. Dem Hersteller aus Cupertino wurde nun ein im März 2015 beantragtes Patent US 9342727B2 zugesprochen. Die Technologie stützt sich dabei auf Ultraschall und soll noch genauer sein als die herkömmlichen optischen oder kapazitiven Lösungen.
Besonderer Schutzmechanismus: Smartphone dreht sich von selbst in der Luft
Die US-Patentbehörde hat Apple im März 2013 ein Patent auf ein iPhone-Schutzsystem zugesprochen, das von alleine erkennt, ob das Smartphone zu Boden fällt. Passiert das, tritt ein Schutzmechanismus in Gang, der das Gerät gegebenenfalls in der Luft dreht und so verhindert, dass sensible Komponenten wie der Bildschirm oder die Frontkamera beschädigt werden.
Das System greift auf dabei auf Sensoren wie den Beschleunigungsmesser, das Gyroskop und GPS zurück. Das Patent wird unter dem Namen „Schutzmechanismus für ein elektronisches Gerät“ gelistet und trägt die Patentnummer 8.903.519.
Apple-Patent auf ein Augmented-Reality-Display
Auch dieses Patent hat Apple erst vor wenigen Monaten erhalten. Hinter dem Namen „Transparentes elektronisches Gerät“ versteckt sich ein Konzept für Augmented-Reality-Displays, die reelle mit virtuellen Objekten kombinieren können. Das Patent zeigt einen Bildschirm, der aus mehreren Displayschichten besteht – einem aktiven und einem passiven Display.
Der Nutzer kann über Touch-Gesten den Bildschirm steuern und eine sogenannte „Schwarze Maske“ verhindert, dass die inneren Komponenten gesehen werden. Die Einsatzszenarien sind vielfältig – so könnte beispielsweise die Frontscheibe eines Autos mit dem Display ausgestattet werden. Das zukunftsträchtige Patent mit der Nummer 8890771 wurde schon 2010 beantragt, allerdings erst im November 2014 vergeben.
Apple-Patente: Variable Benutzeroberflächen, die sich Bewegungen anpassen
Apple hat zudem im vergangenen Jahr ein Patent zugesprochen bekommen, das eine bewegungssensitive Benutzeroberfläche vorsieht. Das Smartphone erkennt, ob der Nutzer in Bewegung ist, und reagiert beispielsweise mit vergrößerten Tasten oder einem reduzierten Funktionsumfang – das Display passt sich quasi den erschwerten Bedingungen an.
Das kommt schlussendlich Personen zugute, die beim Joggen eine SMS schreiben wollen oder Menschen, die im Bus sitzen und mit dem wackeligen Fahrstil des Fahrers zu kämpfen haben. Das Patent 8,631,358 wurde im November 2007 eingereicht und Mitte Januar 2014 erteilt.
Apple-Patentantrag will faltbares Display, das große Oberflächen ganz klein macht
Faltbare Displays haben wir schon oft gesehen – beispielsweise hat Sony im Jahr 2010 ein 4,1 Zoll großes OLED vorgestellt, das sich auf einem Stift aufrollen lässt. Leider ist die organische Leuchtdiode bislang in keinem Gerät zum Einsatz gekommen. Apple hat jetzt einen Patentantrag gestellt, der ein ähnliches hauseigenes Display absichern soll.
In der Patentschrift wird ein mobiles Endgerät beschrieben, das in verschiedenen Winkeln aufgeklappt werden kann und mit Hilfe eines Scharniers faltbar ist. Um gleich weitere Anwendungsszenarien vorwegzunehmen, hat das Unternehmen aus Cupertino angegeben, dass das System auch auf Tablets und Uhren übertragen werden kann. Der Patentantrag US20130010405 wurde am 19. Dezember 2013 eingereicht.
Gleich drei Patentanträge: Apple setzt verstärkt auf Liquidmetal in der Hardware-Produktion
Schon seit Längerem ist bekannt, dass Apple in Sachen „Liquidmetal“ forscht. Vor wenigen Monaten wurden gleich drei Patentanträge dazu erteilt. Das Unternehmen will sich beispielsweise die hohe Stabilität und Resistenz von flüssigem Metall gegen Verformungen zunutze machen.
Das erste der Apple-Patente (siehe Abbildung) soll somit die Tastenmechanik haltbarer und zuverlässiger machen. Doch Liquidmetal eignet sich auch, um verbesserte Touch-Sensoren herzustellen. Das zweite Patent sieht vor, dass eine Schicht von Liquidmetal-Multitouch-Sensoren eine verbesserte Genauigkeit bei der Berührungseingabe ermöglicht. Das dritte Patent bezieht sich auf eine Sicherheitsschraube, die aus Liquidmetal besteht und eine spezielle Verriegelung vorweist, damit der unautorisierte Eingriff in iPhone und Co. unterbunden werden kann.
Apple-Patente: Homebutton soll zum Trackpad und Display zum Fingerabdruck-Sensor werden
Die Funktionalität des Homebuttons im iPhone 5S hat Apple scheinbar insofern inspiriert, dass das Unternehmen ein Patent beantragt hat, das dem kleinen Knopf Trackpad-Funktionen verpassen soll. Ausschlaggebend soll dabei nicht nur die Länge, sondern auch die Intensität des Drucks sein. Zudem soll im Rahmen des gleichen Patents auch das Display zum großen Fingerabdruck-Sensor werden.
Für den Vorstoß sieht Apple indes zwei Modi vor: Die „Reduced Sensitivity” steht für die herkömmliche Touchscreen-Nutzung, die „Enhanced Sensitivity” bezeichnet den Fingerabdruck-Modus. Der Nutzer soll zwischen den beiden Optionen switchen können – auch und gerade um die Akkulaufzeit – wenn notwendig – verlängern zu können. Apple hat den Patentantrag WO/2013/173838 am 20. Mai 2013 eingereicht. Er wurde am 21. November 2013 veröffentlicht.
Patentantrag zur Stromversorgung: Akkulaufzeit wird durch Lokalisierung optimiert
Apple hatte im Juli 2013 ein Patent für eine Funktion angemeldet, die sich zum einen merkt, wann und wo der Nutzer sein Smartphone zuletzt aufgeladen hat, und zum zweiten je nach Akkustand und Entfernung des letzten Aufladeortes reguliert, welche Funktionen gegebenenfalls abgeschaltet werden sollen, um die Stromversorgung zu sichern.
Zwar gibt es schon einige Akkuschon-Apps, die anhand des Nutzungsverhaltens Funktionen ausschalten, die aber arbeiten nicht mit der Entfernung des Aufladestandortes und sind in der Regel auch wenig intuitiv. Vielleicht regeln iPhone und Co. das Problem demnächst von selbst.
Apple Patent zeigt Kopfhörer, die ihre Lautstärke dem Ohr anpassen
Ein entwickeltes Patent für Kopfhörer wurde im September 2015 auf Apple ausgestellt. Darin werden Kopfhörer gezeigt, die ihre Tonqualität verbessern, indem sich die Hörer am Ohr des Nutzers anpassen. Abhängig von der Größe der Ohren wird die Lautstärke der Umgebung angepasst. Herkömmliche Kopfhörer, die nicht perfekt in die Ohrmuschel passen, können die Umgebungsgeräusche bisher nicht ausgleichen.
Damit das möglich wird, hat das IT-Unternehmen berührungsempfindliche Sensoren eingesetzt. Die erfassten Sensordaten werden von einem Prozess im Kopfhörer direkt verarbeitet. Als Material schlägt das Patent übrigens ein Elastomer namens Quantum Tunneling Composites vor. Das Patent 9042588 basiert zudem auf einer Erfindung aus dem Jahr 2011, die verbessert und im Mai 2015 erneut eingereicht wurde. Als Urheber ist Jonathan Aase aufgeführt.
Apple-Patent-Revolution: Wochenlange Batterielaufzeit durch Brennstoffzellen
Heutzutage ist man schon froh, wenn die Akkulaufzeit von Smartphones und Co. einen Tag beträgt. Apple hat jetzt jedoch ein Patent erhalten, das tragbare Geräte mittels integrierten Brennstoffzellen mehrere Wochen lang im angeschalteten Modus halten soll – und zwar ohne externe Stromzufuhr. In der IT-Branche dürfte diese Erfindung, wenn sie denn je zum Einsatz kommt, eine kleine Revolution lostreten.
Die Brennstoffzellen-Batterien müssen jedoch ausgetauscht werden, sobald sie leer sind. Es ist nicht möglich, dass sie aufgeladen werden. Die Patentschrift nennt zudem keine speziellen Apple-Geräte, in die der Brennstoffzellenantrieb integriert werden soll. Das Patent läuft unter der Nummer 20150249280.
Wettbewerbsdämpfer und Innovationsfeind: Die Schattenseite der Patente
So spannend und zukunftsweisend die aufgeführten Patente auch sein mögen, ein kritisches Wort muss dennoch geäußert werden. Denn ob diese skizzierten Ideen irgendwann Wirklichkeit werden, ist nicht immer ganz sicher. Apple und Samsung beispielsweise liefern sich heftige Patentkriege, in denen jede Kleinigkeit geschützt wird – da wird beispielsweise auf Wisch-Gesten und runden Ecken rumgeritten. Patente gelten daher auch als mächtige Waffe im Konkurrenzkampf der Tech-Giganten.
Darunter leiden zumeist kleinere Startups, die aufgrund entwickelter Technologien, die irgendwann schon grob von Apple, Samsung, Google, Microsoft und Co. in einem Patent skizziert worden sind, nicht auf den Markt kommen. Die Global Player selbst halten den Markt dadurch klein und haben oftmals gar nicht vor, das Patent zu realisieren, sondern einfach nur abzukassieren oder den Deckel auf die Angelegenheit zu packen. In dem Fall könnte man den Protagonisten sogar Fortschritts- und Innovationsfeindlichkeit vorwerfen.
Trackpad im Homebutton wäre eine nette idee. Android hat von sich auch einen Maus-Modus der mit diesen asiatischen Mini-Bluetooth-Gamepads sehr angenehm zu nutzen ist. Echte Bluetooth-Mäuse sind ja schlecht zu finden.
Die IBM (heute Lenovo) Mini-Trackpads in den IBM-Notebooks waren wohl recht beliebt und wurden m.W. praktisch nicht kritisiert.
Wenn man es richtig macht, klappt es auch. Die billigen Produzenten hingegen machen oft Mäuse usw. die schnell ruckeln und nicht dauerhaft halbwegs stabil gleiche Ergebnisse liefern. Auch bei optischen Mäusen ist mir sowas schon passiert obwohl die im Gegensatz zu mechanischen Mäusen ja keine Erosion/Verdreckung haben bzw. leicht gereinigt werden können.
Echte Bluetooth Mäuse gibts bei Amazon für 12€.
Die Minitrackpads waren der Horror und nur in extrem schmutziger Umgebung und mit Handschuhen wirklich nützlich. So was will NIEMAND zurück.
Mechanische Mäuse? Leben wir noch im Jahr 2001?
Für Consumer sind diese Uraltmäuse absolut Sinn befreit.
Selten hier so einen schlechten Kommentar gelesen wie den von dir.