Anzeige
Anzeige
News

Sperrung nur als letztes Mittel: BHG konkretisiert Voraussetzung für Netzsperren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzung für Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen am 13. Oktober 2022 konkretisiert.

Quelle: dpa
1 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Urteil gefällt. (Bild: © fabstyle - Fotolia.com)

Das höchste deutsche Zivilgericht bekräftigte, dass eine solche Sperre nur verlangt werden kann, wenn ein Rechteinhaber alle zumutbaren Mittel ausgeschöpft hat. Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sei gegen einen in der EU ansässigen Betreiber grundsätzlich zumutbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Eine Sperrung sei das letzte Mittel.

Anzeige
Anzeige

Damit waren Wissenschaftsverlage mit ihrer Revision in einem Verfahren gegen die Telekom (Az. I ZR 111/21) erfolglos. Die Verlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien hatten eine Sperre von Internetseiten der Dienste „LibGen“ und „Sci-Hub“ verlangt, weil dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht wurden. Das Oberlandesgericht München hatte die Klage abgewiesen: Die Verlage hätten sich zunächst an den in Schweden ansässigen Host-Provider der beiden Internetdienste wenden müssen.

Der BGH blieb auf der Linie seiner bisherigen Rechtssprechung: Er hatte 2015 entschieden, dass die Telekom und andere Internet-Provider illegale Seiten im Web sperren müssen – aber nur dann, wenn die Rechteinhaber alles unternommen haben, um gegen die Raubkopierer vorzugehen.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige