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Staatstrojaner: Geheimdienste sollen Abhörsoftware installieren dürfen

Die deutschen Geheimdienste sollen zukünftig Smartphones und Computer hacken dürfen, um Nachrichten und Anrufe abzuhören.

Von Golem.de
1 Min.
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(Bild: Tobias Arhelger / shutterstock)

Monatelang hat die Regierung über den Einsatz von Staatstrojanern durch die Geheimdienste gestritten. Nun haben sich Kanzlerin Angela Merkel, Innenminister Horst Seehofer und Vizekanzler Olaf Scholz laut einem Bericht des Spiegels geeinigt: Die deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen zukünftig Staatstrojaner auf Smartphones und Computern installieren dürfen, um Anrufe und Nachrichten aus Messengern wie Whatsapp mitzuschneiden.

Diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) beschränkt den Trojanereinsatz rechtlich auf das Abfangen der Telekommunikation auf dem Endgerät. Damit sollen vornehmlich verschlüsselte Telefonate oder Messenger-Nachrichten vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfasst werden.

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Technisch unterscheidet sich dies jedoch kaum von einer Onlinedurchsuchung, bei der der volle Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten erlaubt wird. Bei beidem kommt ein Staatstrojaner zum Einsatz, über den Zugriff auf die Geräte der Betroffenen erlangt werden soll. Der Trojaner kann über Sicherheitslücken oder durch direkten Zugriff auf die Geräte installiert werden.

Sicherheitslücken zu horten, ist gefährlich

Das schafft zusätzliche Sicherheitsprobleme, da die Geheimdienste oder andere Sicherheitsbehörden ein Interesse daran haben, entdeckte Sicherheitslücken offen zu lassen. Wie gefährlich ein solches Horten von Sicherheitslücken ist, zeigten die Sicherheitslücken Eternalblue und Doublepulsar aus dem Bestand der NSA. Diese bildeten 2017 die Grundlage für das Wanna-Cry-Desaster, dem etliche Firmen zum Opfer fielen.

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„Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt“, mahnte Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs, bereits im Juni. „In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will.“

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Autor des Artikels ist Moritz Tremmel.

 

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Kommentare (1)

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Zero

Da ist die Einführung von Folterstrafe doch effektiver als die Hackerei durch den Staat. Das geht wieder nur auf Kosten der ehrlichen Bürger.
Das ist wie der immer heftigere Kopierschutz, der die Cracker nur weiter inspiriert und ihnen herausfordernden Spaß bringt. Bei mir selbst lief damals ein gekauftes Spiel nicht, weil der Kopierschutz irgendwas zu meckern hatte. Erst mit einem Crack konnte ich mein legal erworbenes Spiel nutzen.

Und genauso ist dieser Wettbewerb zwischen Terroristen und Staatshackern. Die ehrlichen Bürger werden abgehört und die echten Verbrecher haben längst eine Methode, den Geheimdiensten einen harmlosen WhatsApp-Verlauf unterzujubeln, während der Terroristen eigenes Nachrichtenprogramm unerkannt vom Staatstrojaner fungiert.

Oder wie viele Terroristen sind in den USA von deren Geheimdiensthackern schon durch deren Smartphones entdeckt worden?

PS: Das mit der Folterstrafe war nur ein Ausdruck meiner Enttäuschung über solche Entscheidungen. Bitte nicht für bare Münze nehmen ;-)

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