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Steuererklärung vergessen? So sparst du jetzt mindestens 25 Euro

Der Gesetzgeber hat seit letztem Jahr eine Neuerung, die richtig teuer werden könnte. Sie betrifft dich, wenn du deine Steuererklärung für 2019 noch nicht erstellt hast und dazu verpflichtet bist.

3 Min. Lesezeit
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Geld zurückholen vom Finanzamt? Gerade bei Anwendern, die zu einer Steuererklärung nicht verpflichtet sind, stehen die Chancen gut. (Bild: IhorL / Shutterstock)

Eigentlich wäre genügend Zeit gewesen, die Steuererklärung für 2019 schon zu erledigen, aber du hast es einfach noch nicht geschafft oder dir fehlen Unterlagen? Dann solltest du bis Freitag noch tätig werden, um (mindestens) 25 Euro zu sparen. Denn der Gesetzgeber hat eine neue Regelung: Zwar darfst du dir anders als früher inzwischen bis zum 31. Juli Zeit lassen, um alleine die Steuererklärung fürs vergangene Jahr zu erledigen. Im Gegenzug hat der Gesetzgeber aber auch eine neue Regelung verabschiedet, die für dich teuer werden könnte, wenn du sie nicht beachtest: Versäumst du es, deine Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, gibt es einen automatischen Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat, den du die Steuererklärung zu spät ablieferst. Ist die zu zahlende Steuer auf Null oder negativ, fällt natürlich auch der Zuschlag weg – ebenso, wenn die zu zahlende Steuer die Vorauszahlungen bei Selbstständigen übersteigt.

Steuererklärung: Aufschub muss beantragt werden

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Anders sieht der Fall aus, wenn du eine Fristverlängerung beantragt hast – und das solltest du daher spätestens bis Freitag dieser Woche tun. Hier reicht ein normaler, formloser Brief oder ein unterschriebenes Fax (!) aus. Anrufen kannst du bei deinem Finanzbeamten auch, wenn du die Durchwahl hast – solltest es in diesen Tagen aber nur tun, wenn du dich unbeliebt machen willst (du wirst nämlich nicht der Einzige sein).

Die Gründe für die Fristverlängerung müssen freilich stichhaltig sein: Fehlende Unterlagen sind ein häufiger Grund, der in der Tat ärgerlich ist und dich daran hindert, deinen Pflichten als steuerehrlicher Bürger nachzukommen. Aber auch längere Abwesenheiten (Krankenhaus, längere Reise, beruflich wie privat) werden vom Finanzamt meist anerkannt. Krankheiten sind ein weiterer wichtiger Grund, der im Übrigen nicht nur dich selbst, sondern auch Familienangehörige betreffen kann – Stichwort Pflege. Auch Probleme bei der Kinderbetreuung akzeptieren viele Finanzämter. Und last, but not least gibt es Fälle, in denen Menschen einfach zu viel Arbeit haben: Gerade die zusätzliche Belastung in der Corona-Zeit ist ein verständlicher Grund, warum du möglicherweise noch nicht dazu gekommen bist, die Steuererklärung zu erledigen.

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Finanzamt hat bei der Gewährung von Aufschub Ermessensspielraum

Bedenke dabei aber, dass die Akzeptanz dieser Gründe im Ermessen des Finanzbeamten liegt – also solltest du das nach Möglichkeit nicht jedes Jahr machen (und auch ansonsten gegebenenfalls brav deinen Vorauszahlungen nachkommen, wenn du beispielsweise selbstständig bist). Wenn du also zusätzlich damit rechnest, dass du eine Steuererstattung bekommst, solltest du das ebenfalls vermerken, weil es dann eher in deinem Interesse liegt, die Steuererklärung bald abzuschließen.

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Vernünftig ist es außerdem, gleich einen Termin anzugeben, bis zu dem du die Steuererklärung einzureichen gedenkst. Dazu musst du wissen: Wenn du die Steuererklärung durch einen Steuerberater erledigen lassen würdest, hast du in diesem Jahr ohnehin bis Ende Februar 2021 Zeit. Somit ist alles, was davor liegt, gut zu verargumentieren. Übrigens ist auch der Ermessensspielraum für den Verspätungszuschlag begrenzt: Ab 1. März 2021 wird das Finanzamt die oben genannte Strafgebühr ohne Wenn und Aber für die 2019er-Steuererklärung erheben müssen.

Und dann? Dann solltest du tatsächlich zügig mit der Steuererklärung anfangen. Welche Software-Tools und Cloud-Services dir dabei helfen können, haben wir in diesem Beitrag zusammengestellt. Und was du dir fürs zweite Halbjahr vornehmen kannst, um nächstes Jahr weniger Steuern zahlen zu müssen, steht hier.

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HBausDD

Es wird ein Verspätungszuschlag fällig und vorerst kein Säumniszuschlag.
Der Säumniszuschlag entsteht nur, wenn man versäumt hat fristgerecht die festgesetzte Steuer zu bezahlen.

Antworten
Tobias Weidemann

Guter Hinweis, danke. Wird angepasst.

Antworten
Antonia

Ich finde es eigentlich ganz gut, dass ein Säumniszuschlag gelten soll. Ich selbst werde immer erst auf den letzten Drücker aktiv. Seit letztem Jahr habe ich daher einen Steuerberater, der alles für mich erledigt. Ich muss zwar Unterlagen senden. Das klappt aber erstaunlich gut.

Antworten
Manfred Scheffler

Danke für diesen „Tritt in den Hintern“ mit dem Hinweis des Säumniszuschlages. Ich werde heute um 19 Uhr meine Steuererklärung machen. Dieses Jahr ist es nicht so kompliziert. Die letzten Jahre war ich selbstständig und habe mir von einer Steuerberatung Hilfe geholt. Nun habe ich einen recht guten Einblick und kann es selbst machen.

Antworten
Franz Miller

Wie gut, dass ich bis dato noch gar keine private Steuererklärung erstellt habe. Sonst würde es wohl richtig teuer werden für mich, wenn ich die Erklärung für 2018 hätte bis Ende Juli 2019 fertig haben müssen. Künftig ist es für mich aber gut zu wissen, dass ein Aufschub generell beantragt werden muss um eine Fristverlängerung zu erhalten.

Antworten

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