Streit über Patentschutz: EU startet neues WTO-Verfahren gegen China
Die EU leitet gegen China ein weiteres Verfahren bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Grund sind die Versuche des Landes, europäische Unternehmen an der Durchsetzung ihrer Patentrechte zu hindern, wie die zuständige EU-Kommission am Freitag mitteilte. Konkret betroffen sind davon besonders Telekommunikationsunternehmen wie Ericsson und Nokia, die Patente im Zusammenhang mit Mobilfunkstandards wie 5G halten.
Geldstrafen sollen Kläger abschrecken
Patentinhaber, die außerhalb Chinas vor Gericht zögen, würden in China oft mit erheblichen Geldstrafen belegt, wodurch sie unter Druck gesetzt würden, sich mit Lizenzgebühren unter den marktüblichen Sätzen zufrieden zu geben, erklärte die Brüsseler Behörde. So könnten bei Verstößen gegen das chinesische Prozessführungsverbot Geldstrafen in Höhe von 130.000 Yen – etwa 1.000 Euro – pro Tag verhängt werden.
„Diese chinesische Politik beeinträchtigt Innovation und Wachstum in Europa außerordentlich und nimmt europäischen Technologieunternehmen de facto die Möglichkeit, die Rechte auszuüben und durchzusetzen, die ihnen einen technologischen Vorsprung verleihen“, kritisierte die EU-Kommission.
Wie geht es jetzt weiter?
Als erster Schritt in dem WTO-Verfahren sind nun Konsultationen mit China vorgesehen. Sollten diese von Peking verweigert werden oder scheitern, könnte die EU den Fall vor ein Schiedsgericht bringen. Dieses wiederum könnte es der EU dann erlauben, Vergeltungsmaßnahmen wie Strafzölle auf chinesische Einfuhren zu verhängen.
„EU-Unternehmen steht es zu, ihr Recht zu fairen Bedingungen einzuklagen, wenn ihre Technologie illegal eingesetzt wird“, kommentierte EU-Kommissar Valdis Dombrovskis. „Deshalb leiten wir heute WTO-Konsultationen ein.“
Das WTO-Verfahren der EU gegen China ist das zweite innerhalb weniger Wochen. Bereits Ende Januar hatte die EU einen anderen Fall vorgebracht. Grund dafür sind Handelsbeschränkungen, die Peking nach einem diplomatischen Streit gegen das Mitgliedsland Litauen erlassen hatte. Diese sind aus europäischer Sicht nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation vereinbar und wirken sich auch auf andere Ausfuhren aus dem EU-Binnenmarkt aus.
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