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Batterieentsorgung: Tesla muss 12 Millionen Euro Strafe in Deutschland zahlen

Wegen Verstößen gegen Gesetze zur Rücknahme von Elektroauto-Batterien hat das deutsche Umweltbundesamt ein Bußgeld in Höhe von zwölf Millionen Euro gegen Tesla verhängt.

Von Jörn Brien
2 Min.
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Tesla Supercharger. (Foto: Tesla)

In dem Bericht für die US-Börsenaufsicht SEC zum abgelaufenen dritten Quartal hat Tesla neben sprudelnden Gewinnen und einem gestiegenen Umsatz auch ein vom deutschen Umweltbundesamt verhängtes Bußgeld gemeldet. Die Strafe gegen Teslas Deutschlandgeschäft beläuft sich demnach auf zwölf Millionen Euro. Grund sei, dass Tesla sich nicht an Gesetze über die Verpflichtung zur Rücknahme von Batterien gehalten habe, wie die Welt am Sonntag (Wams) schreibt.

Batteriegesetz: Hersteller müssen Akkus zurücknehmen

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Dem deutschen Batteriegesetz zufolge müssen Hersteller von Elektroautos die von ihnen verkauften Batterien zurücknehmen – oder zumindest einen Entsorgungspartner benennen. Das Umweltbundesamt ist offenbar der Meinung, dass Tesla dagegen verstoßen habe. Tesla wiederum hat laut der SEC-Mitteilung Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Demnach sehe der E-Autobauer sein Geschäft dadurch nicht wesentlich negativ beeinträchtigt.

Tesla zufolge geht es bei der Strafe um „administrative Verpflichtungen“, wie es in der Wams heißt. Das Unternehmen nehme Batteriepacks aus seinen Fahrzeugen weiter zurück. Tesla äußerte sich am Wochenende nicht zu dem Bericht der Zeitung. Das Umweltbundesamt wiederum wollte sich nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.

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Warum das Umweltamt die Millionenstrafe verhängt hat, geht aus dem Tesla-Schreiben an die SEC nicht hervor. Das Batteriegesetzt deckt aber nicht nur die Rücknahme von an ihre Lebensende geratenen Batterien, die recycelt werden müssen, ab. Vielmehr geht es auch um den Fall, dass der E-Auto-Akku zu brennen beginnt, etwa nach einem Unfall. Um Lithium-Ionen-Akkus zu löschen, werden große Mengen Wasser benötigt. Beim Tesla Model S sollen es 11.000 Liter sein. Außerdem muss das Batteriepaket anschließend noch wochenlang in Wasser gekühlt werden, wie Spiegel Online schreibt.

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Entsorgungsprobleme bei verunfalltem Tesla

Im November 2019 hatte etwa ein verunfalltes Tesla-Fahrzeug im österreichischen Tirol für Aufsehen gesorgt. Dort hatte ein Tesla-Fahrer über sechs Wochen darauf warten müssen, dass sein ausgebranntes Autowrack fachgerecht entsorgt werden kann. Weder Elektroautobauer Tesla noch andere Spezialfirmen hätten in diesem Zeitraum das Problem lösen können, hieß es damals. Später hatte sich allerdings herausgestellt, dass die Batterie selbst wohl nicht gebrannt hatte. Demnach sei das Batteriemodul zwar durch die Hitzeeinwirkung beschädigt worden, aber selbst nicht in Brand geraten.

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Kommentare (6)

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Arno Seitzinger

Hallo Jörn Brien,
hallo t3n-Redaktion,

belegt doch bitte mal, wo das Batteriegesetz auf brennende Autos abzielt…
Denn so erscheint es eher wie ausserst unsauberer Journalismus, der nur auf ‚WOW‘ aus ist.

Viele Grüße
Arno

Jörn Brien

Hallo Arno,

kannst du mir sagen, was dich konkret stört? Im Artikel steht nicht, dass das Batteriegesetz auf brennende Autos abzielen würde, sondern, dass es „auch um den Fall [geht], dass der E-Auto-Akku zu brennen beginnt“. Hier müsste der Hersteller ebenfalls für die Entsorgung/Recycling sorgen. Das könnte bei Elektroautos – und das geht mMn auch so aus dem Artikel hervor – derzeit noch das größere Problem sein als ans Lebensende geratenen Batterien.

Viele Grüße

Jörn

Arno Seitzinger

Hallo Jörn,

es stört mich konkret, dass Du in Deinem Artikel Vermutungen in den Raum stellst.
Der Artikel hätte mit dem Satz „Warum das Umweltamt die Millionenstrafe verhängt hat, geht aus dem Tesla-Schreiben an die SEC nicht hervor.“ enden müssen.

Stattdessen schreibst Du ein Zeug, was in diesem Zusammenhang überhaupt nicht relevant ist.

Dass man viel Wasser braucht, um ein E-Auto zu löschen – wen kümmerts? Bis die Feuerwehr vor Ort ist, ist der Wagen eh ein Totalverlust. Die Feuerwehr wird ihn im Zweifelsfalls abbrennen lassen und das Wasser zum Schutz gegen Übergreifen des Feuers auf andere Objekte einsetzen.

Dass man verunfallte E-Autos evtl. speziell behandeln muss – wen kümmerts? Deinen verunfallten oder ausgebrannten Verbrenner kannst auch nicht bei Dir zu Hause in den Garten stellen. Der muss auf einen Platz, wo auslaufende Betriebsflüssigkeiten nicht versickern können.

Dann stellst Du Zusammenhänge her, wo keine sind. Du schreibst: „Das Batteriegesetz deckt […] ab. Vielmehr geht es auch um den Fall, dass der E-Auto-Akku zu brennen beginnt […]“. „Vielmehr“ geht es eben genau darum im Batteriegesetz nicht. Denn ob die Batterie durch Feuereinwirkung oder andere Gegebenheiten am Ende ihrer Lebensdauer angekommen ist, ist dem Gesetzgeber völlig wurscht.
Der (Batterie- bzw. Fahrzeug-) Hersteller hat sich um die Schaffung einer für den (Fahrzeugvertreiber oder) Entsorger zumutbaren und kostenfreien Möglichkeit der Batterieentsorgung zu kümmern. Weiter nix! Und Tesla nimmt Batterien zur Entsorgung zurück.

Und wenn Tesla selber schreibt, dass die Ursache im administrativen Bereich liegt, warum stellst Du Dann nicht Vermutungen in diese Richtung an? Weil sie zu langweilig, zu wenig reißerisch sind? (*)

Auch der Rest Deines Artikels ist reines Geschwafel. Kostprobe? „Beim Tesla Model S sollen es 11.000 Liter sein.“… Soso, sollen es sein. Vielleicht sind es aber auch 20.000 Liter oder 70 Bazillionen Liter?

Ebenso haben die Entsorgungsprobleme des in Österreich verunfallten Tesla nichts im Geringsten mit dem (deutschen) Batteriegesetz zu tun. Sie zeigen dagegen sehr genau, wo es noch an Information und Weiterbildung hapert. Und warum sollte sich Tesla um das Bergen und die Entsorgung eines verunfallten Fahrzeugs kümmern? Wenn Dein BMW abfackelt, kommt dann BMW? Und was passiert bei einem VW? Quatsch Quatsch Quatsch. Hauptsache, die Zeilen sind gefüllt…

Bitte nächstes Mal bei den Fakten bleiben.

Viele Grüße

Arno

(*) Viel naheliegender ist doch, bei der gegebenen Informationslage ein Verstoß hiergegen zu vermuten:

§ 4 Anzeigepflichten der Hersteller
https://www.gesetze-im-internet.de/battg/__4.html

Und das hier ist die von Tesla veröffentlichte Stellungnahme
The German Umweltbundesamt (“UBA”) has issued our subsidiary in Germany a notice and fine in the amount of 12 million euro alleging its non-compliance under applicable laws relating to market participation notifications and take-back obligations with respect to end-of-life battery products required thereunder. This is primarily relating to administrative requirements, but Tesla has continued to take back battery packs, and although we cannot predict the outcome of this matter, including the final amount of any penalties, we have filed our objection and it is not expected to have a material adverse impact on our business.

Hiker

Der Artikel ist tendenziös, unsauber und vorsätzlich auf Tesla abgezielt. Was ist mit all den anderen Elektroauto Herstellern? Kein Wort darüber aber Tesla, ja über die kann man herziehen. Die schalten halt auch keine Werbung nicht wahr? Dafür gibt es IMHO eine treffende Bezeichnung: erbärmlich!

Jörn Brien

Tesla hat die Strafe bekommen, daher geht es in dem Artikel primär um Tesla. Im Artikel heißt es aber auch: „Dem deutschen Batteriegesetz zufolge müssen Hersteller von Elektroautos die von ihnen verkauften Batterien zurücknehmen – oder zumindest einen Entsorgungspartner benennen.“

Jörn Brien

@Arno Danke für das ausführliche Feedback. Ich bin nicht ganz deiner Meinung, werde mir aber zumindest sicher den Kritikpunkt über angestellte Vermutungen zu Herzen nehmen. Du liegst übrigens bei der Verantwortung von Tesla auf einer Linie mit meinem Kollegen: https://t3n.de/news/oesterreichischer-unfall-tesla-1225910/

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