Nach Tod einer 10-Jährigen: Warum der Tiktok-Algorithmus jetzt die Gerichte beschäftigt
Ein dreiköpfiges Berufungsgericht in Pennsylvania ist laut The Verge zu dem Schluss gekommen, dass TikTok im Fall der 10-jährigen Nylah Anderson verklagt werden kann. Das Mädchen hatte an der sogenannten „Blackout-Challenge“ teilgenommen, bei der User:innen aufgefordert werden, sich bis zur Bewusstlosigkeit zu strangulieren.
Tragischerweise war die 10-Jährige dabei gestorben, was kein Einzelfall ist. Erst im Mai war auch in Deutschland eine 13-jährige Teenagerin aus Hessen ums Leben gekommen, nachdem sie auf den lebensgefährlichen TikTok-Trend aufmerksam geworden war.
Gericht: Algorithmus spiegelt die Meinung des Unternehmens wider
Das Gutachten der Richter:innen des Berufungsgerichts könnte weitreichende Folgen für alle Plattformen haben, die mit Algorithmen arbeiten. Eben jener hatte der zehnjährigen Nylah Anderson die fatale „Blackout“-Challenge nämlich auf ihrer „For You Page“ vorgeschlagen
Laut der Richterin Patty Shwartz könne der Empfehlungsalgorithmus als „redaktionelle Entscheidung“ über die „Zusammenstellung der von ihr gewünschten Beiträge Dritter in der von ihr gewünschten Weise“ gewertet werden. Indem TikTok also Entscheidungen über die Inhalte treffe, die bestimmten User:innen empfohlen würden, tue das Unternehmen eine eigene Meinungsäußerung kund.
Laut dem Berufungsgericht greift der Paragraf 230 in diesem Fall nicht
Im Rahmen des Urteils ist diese Definition von höchster Bedeutung. Denn sie bedeutet gleichzeitig das Wegfallen eines Schutzes, den ein anderes Gericht 2022 noch für gültig erklärt hatte.
Nach dem Paragraf 230 des Communications Decency Acts von 1996 können Plattformen nicht für Inhalte und Beiträge verantwortlich gemacht werden, die von ihren User:innen hochgeladen werden. In einem ersten Schritt war die Klage der Eltern des toten Mädchens darum abgewiesen worden.
Urteil im Sinne des Obersten Gerichtshofs
Obwohl die Richter:innen des Berufungsgerichts also von der bisherigen Rechtsprechung abwichen, konnten sie sich doch auch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs beziehen. Dessen Richter:innen hatten im Juli ein Urteil über die Social-Media-Gesetze von Florida und Texas gefällt und darin festgehalten, dass das Kuratieren von Inhalten nicht unter den Paragrafen 230 falle.