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Verfassungswidrig: Trump darf keine Twitter-User blockieren

Immer wieder polarisiert Donald Trump mit seinen Tweets und soll dabei auch regelmäßig User blockiert haben. Am Dienstag hat ein US-Gericht geurteilt, dass dies verfassungswidrig sei. 

Von Patrick Büttgen
2 Min. Lesezeit
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Darf auf Twitter keine User blockieren: US-Präsident Donald Trump (Foto: Shutterstock)

Donald Trump schafft es durch diffuse Aussagen und die falsche Darstellung von Sachverhalten immer wieder, Negativschlagzeilen zu machen. So hatte der 45. US-Präsident bei seiner Rede zum amerikanischen Unabhängigkeitstag am 4. Juli das amerikanische Militär gelobt. Es habe zur Zeit der amerikanischen Revolution 1775 siegreich gegen die Briten gekämpft und ihre Flughäfen besetzt. Später verteidigte Trump sich – der Teleprompter „went kaput“. Während ihm während einer solchen Rede niemand direktes Contra geben kann, erntet Trump auf dem Nachrichtendienst Twitter regelmäßig und meist binnen Sekunden starken Gegenwind.

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Diesen Gegenwind soll Trump immer wieder durch das Blockieren von Nutzern unterbunden haben. Damit sei es nun jedoch vorbei. Das Blockieren von Nutzern sei verfassungswidrig. Trump diskriminiere die User damit und schließe sie von der öffentlichen Diskussion aus, so das Urteil eines US-Berufungsgerichts am Dienstag. Das US-Justizministerium hat angekündigt, weitere Schritte prüfen zu wollen.

Blockieren verstößt gegen ersten Zusatzartikel

Medienberichten zufolge habe Trump im Prozess zugegeben, etwa hundert User blockiert zu haben. Ihre Reaktionen hätten ihm inhaltlich missfallen. Seine Anwälte argumentierten, dass die Blockade einzelner User reine Privatsache sei. Das Konto sei ausschließlich für dessen eigene Meinungsäußerung vorgesehen.

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Das New Yorker Gericht haben die Anwälte mit ihrer Argumentation nicht überzeugen können. Donald Trump dürfe keine User blockieren, weil ihm deren Meinung nicht gefalle. Als US-Präsident sei er Staatsvertreter, damit an die amerikanische Verfassung gebunden und würde Twitter zu offiziellen Zwecken nutzen. Dabei dürfe er durch den ersten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung, der die Meinungsfreiheit schützt, keine User von öffentlichen Diskussionen auf Twitter ausschließen. Damit hat das Berufungsgericht das Urteil eines New Yorker Bundesgerichts aus dem Jahr 2018 bestätigt.

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Prozess gegen Trump zieht sich seit 2017

Losgetreten hatte den Prozess ein Institut der Columbia University im Namen von sieben Twitter-Usern. Diese habe Donald Trump laut Gerichtsunterlagen im Mai und Juni 2017 aufgrund kritischer Aussagen blockiert. Das New Yorker Bundesgericht kam daraufhin zu dem Urteil, dass das Blockieren von Twitter-Usern durch Trump gegen den ersten Verfassungszusatz verstoße. Der US-Präsident entfernte die Blockade der User, hatte aber Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Dein t3n-Team

bitseven Werbeagentur

Gerichte setzen sich mich Trumps Twitter auseiander – what a time to be alive :)

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