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Twitter: Trumps Prügelvideo verstößt nicht gegen unsere Regeln

(Foto: dpa)
Der Clip zeigt einen Auftritt von Trump bei einer Wrestling-Show aus dem Jahr 2007. In einer gestellten Szene schlägt Trump einem Mann ins Gesicht. Bei dem von Trump auf Twitter weiterverbreiteten Clip wurde das Gesicht des Mannes mit einem CNN-Logo überblendet. Dies wurde in einer breiten Öffentlichkeit als Angriff auf die Pressefreiheit interpretiert.
Twitter erklärte, es habe bei der Bewertung des Tweets drei Faktoren berücksichtigt: den politischen Kontext der Konversation, die verschiedenen möglichen Interpretationsweisen und das Fehlen von Details in dem Tweet selbst. Danach verstoße die Weiterleitung des Videos durch Trump nicht gegen die Twitter-Richtlinien.
Twitter kann nach seinen eigenen Richtlinien die Benutzerkonten aus unterschiedlichen Anlässen sperren. Dazu gehört die Androhung von Gewalt und Attacken auf Menschen, „wenn diese Äußerungen aufgrund von Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, nationaler Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht, Geschlechtsidentität, religiöser Zugehörigkeit, Alter, Behinderung oder Krankheit erfolgen“. Twitter-User können auch blockiert werden, wenn sie sich an einem „gezielten Missbrauch oder der Belästigung anderer“ beteiligen.
Twitter steht seit Jahren in der Kritik, zu wenig gegen Hassrede und Belästigungen in dem eigenen Netzwerk zu unternehmen. Nach der jüngsten Serie von Tiraden über Twitter durch US-Präsident Trump forderte unter anderem Michael Hawley, Forscher am renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT), das Twitter-Konto von Trump zu sperren. dpa
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