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Upload-Filter: Bundestag beschließt umstrittenes Urheberrechtsgesetz

Die Upload-Filter kommen. Trotz Kritik von Opposition und Verbänden hat die Koalition für die umstrittene Reform des Urheberrechts gestimmt.

2 Min. Lesezeit
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Urheberrechtsreform passiert den Bundestag. (Foto: Shirmanov Aleksey / Shutterstock.com)

Im Bundestag hat das überarbeitete Urheberrechtsgesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition eine Mehrheit erhalten. Das Gesetz soll Anfang Juni 2021 in Kraft treten. Größere Onlineplattformen müssen die im Gesetz verankerten Upload-Filter allerdings erst ab dem 1. August scharfschalten. Ab dem Zeitpunkt können Rechteinhaber von Onlineplattformen verlangen, dass die ihre urheberrechtlich geschützten Werke schon beim Hochladen blockieren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

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Kleine Ausschnitte urheberrechtlich geschützter Werke dürfen nach dem überarbeiteten Gesetz zumindest von Privatpersonen innerhalb gewisser Grenzen frei verwendet werden. Der Gesetzgeber spricht hier von einer „geringfügigen Nutzung“. Konkret bedeutet das: Von Filmen und Audioaufnahmen dürfen maximal 15 Sekunden genutzt werden. Bei Textauszügen liegt die Obergrenze für eine geringfügige Nutzung bei 160 Zeichen – und damit exakt bei der Maximallänge einer SMS. Bei Fotos und Grafiken wiederum ist eine maximale Dateigröße von 125 Kilobyte ausschlaggebend.

Außerdem muss der hochgeladene Ausschnitt eines Werkes kleiner als die Hälfte des Originals sein. Im Falle eines Videos würde das bedeuten, dass die Obergrenze erst dann voll ausgenutzt werden kann, wenn das Original länger als 30 Sekunden ist. Darüber hinaus greifen diese Ausnahmen auch nur dann, wenn der Upload keinen kommerziellen Zwecken dient und wenn die aus fremden Werken entnommenen Schnipsel mit eigenen Inhalten kombiniert wurden.

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Urheberrechtsreform: Kritik kommt von allen Seiten

„Die Rechtslage an das digitale Zeitalter anzupassen, war überfällig. So, wie es nun erfolgt ist, wurde dieses Ziel jedoch klar verfehlt“, kommentiert Susanne Dehmel vom Digitalverband Bitkom. Der Branchenverband rechnet mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten für Nutzerinnen und Nutzer sowie auch für die Plattformbetreiber. Da Letztere zukünftig für Urheberrechtsverstöße auf ihrem Angebot haftbar gemacht werden können, drohe eine Überblockierung, die dann auch völlig legale Inhalte betreffe.

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Der Bundesverband der Digitalpublisher und Zeitungsverleger wiederum stört sich an den Ausnahmen für eine „geringfügigen Nutzung“. Der Branchenverband kritisiert insbesondere die freie Nutzung von Textauszügen und von Pressefotos. Letzteres sei „ein unverantwortlicher Angriff auf die Existenz der Fotografinnen und Fotografen“, heißt es auf der Verbandswebsite.

Auch die Opposition übt scharfe Kritik

Der FDP-Abgeordnete Roman Müller-Böhm kritisiert im Bundestag, dass die Regierungskoalition mit dem Gesetz ihr Versprechen gebrochen habe, keine Upload-Filter einzuführen. Auch Petra Sitte (die Linke) wirft der großen Koalition in dieser Frage Wortbruch vor. „Jetzt werden Plattformen sogar eindeutig zulässige Inhalte wegfiltern, und das ist nun wirklich genau das Gegenteil von ihren Ankündigungen“, kritisiert Sitte.

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Die Grünen-Politikerin Tabea Rößner begrüßt zwar, dass Plattformen Kreative zukünftig für die Nutzung ihrer Inhalte vergüten müssen. Auch sie wirft jedoch ein, die Koalition haben beim Thema Upload-Filter ihr Versprechen gebrochen. „Ich bin mal gespannt, ob sich zukünftig die Beschwerden von Musikerinnen häufen, denen bei Online-Konzerten der Livestream abgedreht wird“, so Rößner.

Die Koalition verteidigt derweil das neue Gesetz. Nach Ansicht von Jens Zimmermann (SPD) habe man es geschafft, sehr unterschiedliche Interessen erfolgreich unter einen Hut zu bringen. Dem stimmt im Bundestag auch sein CDU-Kollege Tankred Schipanski bei: „Die Umsetzung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie ist ein Balanceakt, der die verschiedenen Interessen von Kreativen, von Rechteinhabern und den Nutzern ausgleicht.“

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4 Kommentare
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Lutz Fehling

Ganz generell müssen Sachen auch überschaubar sein, ohne dabei unzulässig zu vereinfachen.

Bei UrhG-Verstoss kann doch der Urheber Unterlassung verlangen.

Antworten
Lutz Fehling

Es war sogar dritter Weltkrieg geplant.

Und zwar findet man das hier:

https://blogs.taz.de/lostineurope/2020/07/11/schaeuble-gegen-merkel/

Da wird gesagt „Wiederaufbau“.

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