
Das EU-Parlament. (Foto: glen photo / Shutterstock.com)
Die Gegner der EU-Urheberrechtsreform rufen zum Protest auf. In Köln folgten am Samstag, dem 23. Februar 2019, beispielsweise 3.000 Menschen diesem Aufruf und gingen gegen die geplante Gesetzesänderung auf die Straße. Auch in Berlin, Amsterdam, Krakau, Brüssel und anderen Städten gab es Proteste. Als eigentlichen Höhepunkt der Straßenproteste peilen die Gegner der Urheberrechtsreform jedoch den 23. März an. An diesem Tag soll es europaweit zu Demonstrationen kommen.
Die Aktionswebsite Save the Internet sammelt alle für diesen Tag geplanten Aktionen. Auf einer Karte sollen Gegner der Gesetzesänderung sehen, wo sie sich in ihrer Nähe einer Demonstration anschließen können. Die Freiwilligengruppe hinter der Website hat darüber hinaus auch eine Online-Petition gegen die Urheberrechtsreform gestartet. Die haben zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 4,8 Millionen Menschen unterzeichnet. Außerdem haben die Initiatoren des Projekts eine Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung ihrer Bemühungen erstellt.
Pledge 2019: Plattform verbindet Gegner der Reform mit EU-Parlamentariern
Die Aktivistenplattform Pledge 2019 ruft Gegner der Reform dazu auf, direkt auf die EU-Parlamentarier einzuwirken. Hinter der Plattform steht die digitale Bürgerrechtsorganisation Epicenter Works aus Österreich. Unterstützt wird sie von elf weiteren Organisationen aus ganz Europa. Darunter auch der Chaos Computer Club und der Berliner Verein Digitale Zukunft.
Die Plattform erfasst, welche EU-Parlamentarier sich noch nicht eindeutig gegen die Urheberrechtsreform positioniert haben. Beim Aufruf der Seite wird jeweils einer dieser Abgeordneten eingeblendet. Wer dann seine Telefonnummer hinterlässt, wird anschließend von der Plattform automatisch zurückgerufen und mit dem Büro des Abgeordneten verbunden.

„Wir werden nur Politiker*innen wählen, die gegen Artikel 13 stimmen“: Pledge 2019 verbindet Reformgegner mit EU-Parlamentariern. (Screenshot: pledge2019.eu / t3n)
EU-Urheberrechtsreform: Darum geht es
Die Reform soll, so die Idee, das europäische Urheberrecht an die Bedürfnisse und Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anpassen und die geltende EU-Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahr 2001 ersetzen. Kritiker stören sich vor allem an zwei Punkten des Entwurfs: Der Erste davon ist Artikel 11 des Reformpapiers. Er wird von Gegnern gerne als Linksteuer bezeichnet und sieht vor, dass Plattformen wie Google oder Facebook kurze Auszüge geteilter Artikel nicht mehr kostenfrei darstellen müssen. Sie müssten demnach Geld dafür an die eigentlichen Inhaltsanbieter bezahlen. Artikel 11 orientiert sich damit am deutschen Leistungsschutzrecht.
Ebenfalls kritisiert wird Artikel 13. Der wiederum sieht vor, dass alle Plattformen, die von Nutzerinnen und Nutzern erstellte Inhalte bereitstellen, für etwaige Urheberrechtsverletzungen haften müssen. Plattformen wie Youtube oder Facebook müssten, um Regressansprüche zu vermeiden, dementsprechend schon vor dem Hochladen überprüfen, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.